Wettbewerbspflicht?

3 Antworten

Wenn ein solches Wettbewerbsverbot über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus vereinbart werden soll, ist dafür eine finanzielle Gegenleistung erforderlich. Was steht dazu im Vertrag?

Ganz abgesehen davon sind solche Klauseln bei Aushilfen eher unüblich.

Noch hab ich keinen schriftlichen Vertrag bekommen, ich sollte mir einen ausdrucken und ausfüllen von einer Steuerberaterin..

Ja, solche Sperrklauseln sind gültig und sollen dafür sorgen, das du ihr nicht die Kunden wegnimmst.

Und ja sie gelten auch nach Kündigung.

Aber nicht in einer Entfernung von 50 km und, wenn der Arbeitnehmer am Ende des Vertragsverhältnisses die Klausel akzeptiert, ist er angemessen abzufinden.

Sie sind nur dann gültig, wenn dafür ein finanzieller Ausgleich gezahlt wird auch über Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Ansonsten liegt hier neben der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei auch ein Versuch der Beschneidung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl vor

Vgl. § 307 BGB und Art. 12 GG.

Wie viel wird dir für die zwei Jahre gezahlt als Ausgleich?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Also momentan zahlt sie 10€/std