Wessen macht sich ein Unternehmen schuldig, das trotz widerrufener Lastschrifteinzugsermächtigung Geld ab
Eine Bekannte hat von Ihrem Banker erfahren, dass sich die Unternehmen, die trotz widerrufener Einzugsermächtigung abbuchen, richtiggehend strafbar machen. Allerdings weiß keiner mehr, wie man diese Straftat genau nennt. Hat jemand von euch Ahnung oder weiß, wie man so jemandem am besten beikommen kann??
4 Antworten

GEGENFRAGE: Wurde dieser Entzug der Lastschrifterlaubnis beweisbar ausgesprochen (Einschreiben)? Wenn nein, dann ist jede Frage nach der Strafbarkeit zwecklos. UND, ist diese Firma zu den seriösen oder eher zu den schwarzen Schafen zu rechnen.Und hier haben wir auch ein Urteil zu dem Thema: http://www.ra-hahn-mcl.de/content/aktuelles/urteil-widerruf-lastschrift.shtml

Nein, leider nicht belegbar. Von daher werden wir es noch mal im Guten probieren!!

Strafbar halte ich für übertrieben, aber die Unternehmen unterzeichnen bei allen Banken (ich weiß es von allen 4, wo ich war) eine Vereinbarung, dass Sie nur berechtigte Forderungen einziehen und eine einmal zurückgebuchte Summe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kontoinhabers noch ein zweites Mal abbuchen. Manche Unternehmen halten diese Zustimmung in Ihren AGB fest. Bei wiederholten Verstößen würde die Bank die Vereinbarung kündigen, um sich selbst vor Schaden zu schützen. Also Brief an die Bank über unseriöse Abbuchungen, dann gehts den Geiern bald an den Kragen.

Natürlich das Unternehmen sofort kontaktieren und den Fall abklären, den zu Unrecht abgebuchten Betrag rückbuchen lassen.
Bei Uneinsichtigkeit des Unternehmens oder wenn Rückbuchung nicht mehr möglich ist hilft nur der Gang zum Anwalt.

Rechtschutzkarte ziehen, Anwalt anrufen, zurücklehnen und den Cognac geniessen :-)

Und wenn man sowas nicht hat?? Keine eigene Erfahrung?? :-)