Weshalb haben alle Muster KFZ-Kaufverträge den Zusatz "unter ausschluss der Sachmängelhaftung"?

5 Antworten

Der ADAC hat hier div. Musterkaufverträge. Unter Privatleuten kann man die Sachmängelhaftung ausschließen

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/musterkaufvertraege/autokaufvertrag-und-mehr/default.aspx?ComponentId=33412&SourcePageId=48480

Dann gibt es wiederum dubiose Aufkäufer mit diesen Visitenkarten, die an die Scheibe geheftet werden. Wenn die das Auto besichtigen, wird das Auto schlecht geredet.

Weitere Warnung vor "WirkaufenDeinAuto.de" Am Telefon werden wesentlich höhere Preise genannt als dann vor Ort

Wenn eine Seite aber Händler ist & der Händler das Auto weiterverkauft, muß er 1 Jahr Sachmängelhaftung geben.

Händler untereinander verkaufen Autos auch im Pool ohne Sachmängelhaftung.

Wir hatten z. B. einen schönen Volvo mit Automatik gesehen für meinen Kumpel. "Poolfahrzeug"

Leider kein Verkauf an Privatpersonen, weil der Händler dafür auch keine Mängelhaftung geben will.

Es gab aber auch schon Fälle, in denen ein privater Verkäufer wegen arglistiger Täuschung das Auto zurücknehmen mußte.

Sonst würde ich als 5. privater Besitzer auch keine Mängelhaftung mehr geben wollen für ein 15 Jahre altes Auto

Weil dieser Kaufverträge für den privaten Verkauf gelten. Ein Kaufvertrag bei einem Händler sieht anders aus. Du willst doch nicht wirklich als privater Verkäufer 2 Jahre haften für dein Ex-Auto.

Verkäufer die keine Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, sondern Verbraucher und in dieser Eigenschaft ein privates Veräußerungsgeschäft tätigen, dürfen die gesetzliche Gewährleistung (aka Sachmängelhaftung) ausschließen.

Wenn du Gewährleistung willst, musst du deine Sachen bei einem Händler abnehmen.

Wenn ich privat bei Ebay was einstelle, steht der Passus ebenso drunter.

Das ist nur bei privaten Kaufverträgen möglich. Im Übrigen kannst du diesen Passus ja einfach streichen. Das musst du dir dann nur wiederum gegen zeichnen lassen.

Wie meinen Sie das mit gegenzeichnen lassen? Es muss quasi auf beiden Verträgen gestrichen sein?

@Eddcapet

Natürlich dürfen die beiden Kopien nicht voneinander abweichen.

@Eddcapet

Korrekt. Verträge lauten immer in allen Ausfertigungen gleich.

vertrag kommt von vertragen. D.h. mit einer Vetragsbedingung müssen beide/alle Parteien einverstanden sein. Logisch oder?

Weil die meisten privaten Verkäufer ein solches Risiko nicht übernehmen wollen, da sie mangels Sachkenntnis dass auch gar nicht abschätzen können