Wertvoller Schmuck 1 Jahr vor Ableben an Nachbarin verschenkt - habe ich als Sohn noch Anspruch?
Meine Stiefmutter hat vor Ihrem Ableben 95Jahre alt einen großen Teil ihres Schmucks an eine Freundin verschenkt. Nun habe ich eine Liste gefunden auf der die Gegenstände mit Wert aufgeführt sind + einen angehefteten Zettel von ihr, der Besagt, das der Schmuck nach Ableben an mich übergeben werden soll.
Habe ich nun noch Anspruch auf den Familienschmuck oder den Wert?
Vielen Dank,
MW
3 Antworten
Habe ich nun noch Anspruch auf den Familienschmuck oder den Wert?
Nein: Die Liste mit Zettel ist als Schenkungsversprechen ohne notarielle Beurkundung unwirksam, § 518 I 1 BGB :-(
Lebzeitig durfte die Mutter über ihr Eigentum völlig frei bestimmen, hat es sich offenbar anders überlegt und den Schmuck lebzeitig verschenkt. Mit Übergabe liegt eine wirksame Handschenkung i. S. d. § 518 II BGB vor.
Sofern es sich dabei um eine Pflichtschenkungen i. S. d. § 2330 BGB handelt, also der Schmuck in Anerkennung für langjährige Dienste im Haushalt und Pflege zugewendet wurde, käme nicht einmal ein Pflichtteilsergänzungsanspruch in Betracht.
Der bestünde ohnhin nur für Erben, sofern deren tatsächliches Erbe ohne den Schmuck weniger Wert wäre als der dazu hälftige Nachlasswert mit Schenkungswert.
G imager761
Vielem Dank für die ausführliche Antwort - hat mir sehr weiter geholfen.
Meinst du mit Ableben das Ableben der beschenkten Freundin?
Ansonsten wäre es eher verliehen an die Freundin, wenn sie dir nach dem Ableben deiner Stiefmutter die Schmuckstücke übergeben soll. Falls es wirklich eine Schenkung an die Freundin war, kannst du dagegen nichts machen wenn sie noch geschäftsfähig war.
Mein Beileid auf jeden Fall..
Dankeschön für die Antwort. Ne, die Freundin lebt noch. Schade wenn der Schmuck weg ist !!!
Wenn du nicht nachweisen kannst das sie zur Zeit der Schenkung unzurechnungsfähig war hast du kein Anrecht drauf.
Gute Idee, Dankeschön, das wäre vielleicht noch eine Möglichkeit.