Wert von Plusstunden/Überstunden nach Lohnerhöhung?

3 Antworten

Plusstunden gehen immer nach aktuellem Stundenlohn.

Wenn also Gehaltserhöhung erfolgt, dann wird alles danach berechnet.. Überstunden, Urlaub, krank..

Vielen Dank für die Antwort, also steigt mit einer Lohnerhöhung auch der Wert der noch nicht abgeleisteten Überstunden?

@Chriees

Genau.

Ich hab z.B.letzens 150€ Erhöhung / Monat gekriegt, jetzt krieg ich für jede Stunde eben mehr.

Auch für die 50, die noch von vor der Erhöhung sind.

Nett, ne?

Wenn also Gehaltserhöhung erfolgt, dann wird alles danach berechnet.. Überstunden, Urlaub, krank.

Aber selbstverständlich werden Überstunden, die z.B. im Januar geleistet wurden und im März abgegolten werden, mit dem Stundenentgelt vergütet, das im Januar bezahlt wurde.

Wenn es dann ab Februar eine Lohnerhöhung gab, sind - selbstverständlich - die im Januar geleisteten Überstunden davon nicht betroffen!

Das dürfte eigentlich logisch sein!

Vielen Dank, aber genau da gehen ja die Meinungen scheinbar auseinander, wie du bei der Situation von SiVaHa72 siehst. Ich würd gern wissen ob dazu etwas gesetzlich festgelegt wurde.

Ich bin auch der Meinung das deine Stunden vom Stundenkonto nach dem aktuellen Lohn bezahlt werden sollten.

Das nützt aber nicht viel. Dein Chef sollte schon auch diese Meinung teilen. Chefs sind in dieser Richtung eher sparsam.

Arbeitsrechtlich habe ich nix bzw widersprüchliches dazu gefunden. Ich würde mit einem ev vorhandenen Betriebsrat sprechen.

Bei mir im Betrieb wird es so praktiziert. Allerdings erst nachdem sich die Gewerkschaft gekümmert hat.

Danke dir :) Ich schau mal, ob sich dafür jemand findet, sind nur ein Kleinunternehmen mit Chef und 5 Angestellten.

Ich bin auch der Meinung das deine Stunden vom Stundenkonto nach dem aktuellen Lohn bezahlt werden sollten.

Wie kommst Du denn darauf?

Selbstverständlich sind die Überstunden mit dem Stundensatz zu entlohnen, der bei Leistung der Überstunden gegolten hat!

@Familiengerd

Bei mir im Betrieb wird es so praktiziert. Allerdings erst nachdem sich die Gewerkschaft gekümmert hat.

Ende des Zitat

@Maximilian112

Wie das im Betrieb gehandhabt wird, ist eine Sache, wie allgemein, eine andere.

"Logisch" ist diese Handhabung im Betrieb selbstverständlich aber nicht!

@Familiengerd

Das kommt darauf an!

Wenn meine Überstunden auf einem Stundenkonto gesammelt werden und sich dadurch mein Chef einen Kredit bei mir nimmt dann soll er das auch bezahlen.

Mir wären die Stunden sofort zum damaligen Lohn ganz lieb gewesen. Der Betrieb wollte es anders. Inzwischen habe ich Lohnerhöhungen bekommen und die angesammeltenn nicht bezahlten Ü-Stunden haben den Wert meines jetzigen Lohnsatzes.

Ich habe nirgendwo geschrieben das es so allgemein gültig sei.

Und: So unlogisch ist das nun wieder nicht.

@Maximilian112

Wenn Du einen Kaufvertrag für die für eine Ware zum Preis x bestellst, und zum Zeitpunkt der Lieferung hat sie dann inzwischen den Preis x+y, wirst Du wohl kaum sagen, es wäre logisch, jetzt den Preis x+y zahlen zu müssen!

Obwohl ich hier sagen muss, dass ich es bei Dienstleistungen logischer fände, als bei Waren. Wenn du ware bestellst, ist der Kaufvertrag ja abgeschlossen, da sollte am Preis ja nichts geändert werden, du schließt ja danach keinen neuen Kaufvertrag ab. Bei Dienstleistungen ist der neue Arbeitsvertrag mit erhöhtem Lohn ein neu abgeschlossener Vertrag. Die Frage ist nur, wie die alten Überstunden gehandhabt werden.

@Chriees

Mit Kaufverträgen lässt sich das weniger vergleichen, da gebe ich dir schon recht. Und mit Logik kommt man im Arbeitsrecht auch nicht weit.

Eine gesetzliche Grundlage für die Bezahlung der alten Überstunden zum neuen Lohn wirst du nicht finden denk ich mal. Die Handhabung in unseren Betrieb ist ja letzten Endes auch nur dadurch entstanden das es eine Betriebsvereinbarung zum Stundenkonto gibt.

Heist also Betriebsrat und IG Metall haben das (nicht unbedingt zur Freude des AG) durchgesetzt.

Und bei mir ging es nicht um Überstunden die vor 3 Monaten entstanden sind sondern um ein Stundenkonto was Jahrelang besteht.

@Maximilian112
Mit Kaufverträgen lässt sich das weniger vergleichen, da gebe ich dir schon recht.

aber sicher ist das vergleichbar: "Kauf einer Ware - Bezahlung später" ist im Prinzip nichts anderes als " 'Kauf' einer Arbeitsleistung - Entgeltung später".

Eine gesetzliche Grundlage für die Bezahlung der alten Überstunden zum neuen Lohn wirst du nicht finden denk ich mal.

Selbstverständlich nicht. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es logischerweise nicht.

Die Handhabung in unseren Betrieb ist ja letzten Endes auch nur dadurch entstanden das es eine Betriebsvereinbarung zum Stundenkonto gibt. Heist also Betriebsrat und IG Metall haben das (nicht unbedingt zur Freude des AG) durchgesetzt.

Wenn das bei euch so durchgesetzt wurde, ist es ja schön ... und ein Lob an euren Betriebsrat!

Das ändert aber nichts an der logischen Tatsache, dass die Leistung grundsätzlich zu entlohnen ist zu dem Lohn (oder dem Preis beim Kauf), wie er zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung (oder dem Kauf) bestanden hat.

So ist es ja auch beim Urlaub:

Wenn ein Arbeitnehmer z.B. von Teilzeit auf Vollzeit wechselt und wird während der Teilzeit erworbener Urlaub während der Vollzeit genommen, berechnet sich das Urlaubsentgelt selbstverständlich nach den Bedingungen der damaligen Teilzeitarbeit.

@Chriees
Obwohl ich hier sagen muss, dass ich es bei Dienstleistungen logischer fände, als bei Waren.

Die Relationen sind in beiden Fällen gleich!

Ob jemand eine Ware kauft und bezahlt oder ob ein Arbeitgeber eine Arbeitsleistung "kauft" und bezahlt, spielt keine Rolle.

In beiden Fällen ist es ein Warentausch, bei dem auch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers eine "Ware" (wirtschaftstheoretisch, das wusste schon Marx) ist"

Die Überstunden werden so vergütet, wie sie vergütet wurden als sie entstanden.

Viele Dank für die Antwort :) Findet sich denn irgendwo ein Gesetzestext dazu? Da ja die Meinungen allein hier schon auseinander gehen :)