Werkstudenten Steuerfreibetrag?

2 Antworten

Das ist kein Steuerfreibetrag sondern der so genannte Grundfreibetrag. Bei dessen Überschreitung kommt eine Steuerfestsetzung überhaupt erst in Betracht.

Grundsätzlich sind deine Einnahmen aus der Werkstudententätigkeit bei der Festsetzung der Jahressteuer mit zu berücksichtigen. Ausnahme ist, wenn die Werkstudentengeschichte pauschal versteuert wird / im Rahmen eines Minijobs abläuft.

ok, das bedeutet, dass ich (rückwirkend) letztendlich ganz normal Steuern zahlen muss auf mein Verdienst aus der Werkstudententätigkeit? ( es sind über 450€/Monat)...

wenn dem so ist, erschließt sich mir nicht wirklich, was die Anstellung als Werkstudent für Vorteile bringt. Letztendlich könnte ich ja genauso gut als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter angestellt sein, da gilt ja dasselbe mit dem Grundfreibetrag?

@LuKu1

Welchen Besteuerungsmodus hast du denn da bei der WS-Geschichte? Die steuerliche "Effizienz" hat ja eigentlich aufs Jahr gesehen nicht viel mit der Sozialversicherung zu tun.

Der Grundfreibetrag ist bei den Lohnabrechnungen bereits zeitanteilig berücksichtigt. Und zwar egal, ob du Werkstudent bist oder sv-pflichtig vollbeschäftigt. Deshalb kommt es auch zu keiner Nachversteuerung. Lohnsteuern auf diesen Verdienst wären auch nicht angefallen, wenn du nicht als Werkstudent abgerecnet worden wärest. Das hat nämlich nur Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge.