Werkstudenten Steuerfreibetrag?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Steuerfreibetrag bei Werkstudententätigkeit.
Der Steuerfreibetrag liegt für 2017 bei 8820 E/Jahr. Ich bin im Moment als Werkstudent angestellt und würde, wenn ich dort das ganze Jahr arbeite, unter diesem Freibetrag liegen.
Jetzt habe ich jedoch demnächst meinen Abschluss und hoffe natürlich, schnell einen "richtigen" Job zu bekommen. Wenn ich jetzt bspw. ab Juni mehr verdiene, liege ich am Ende des Jahres ja locker über dem Freibetrag. Muss ich dann rückwirkend auch Steuern auf mein Gehalt aus der Werkstudententätigkeit zahlen?
Vielen Dank
2 Antworten
Das ist kein Steuerfreibetrag sondern der so genannte Grundfreibetrag. Bei dessen Überschreitung kommt eine Steuerfestsetzung überhaupt erst in Betracht.
Grundsätzlich sind deine Einnahmen aus der Werkstudententätigkeit bei der Festsetzung der Jahressteuer mit zu berücksichtigen. Ausnahme ist, wenn die Werkstudentengeschichte pauschal versteuert wird / im Rahmen eines Minijobs abläuft.
Welchen Besteuerungsmodus hast du denn da bei der WS-Geschichte? Die steuerliche "Effizienz" hat ja eigentlich aufs Jahr gesehen nicht viel mit der Sozialversicherung zu tun.
Der Grundfreibetrag ist bei den Lohnabrechnungen bereits zeitanteilig berücksichtigt. Und zwar egal, ob du Werkstudent bist oder sv-pflichtig vollbeschäftigt. Deshalb kommt es auch zu keiner Nachversteuerung. Lohnsteuern auf diesen Verdienst wären auch nicht angefallen, wenn du nicht als Werkstudent abgerecnet worden wärest. Das hat nämlich nur Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge.
ok, das bedeutet, dass ich (rückwirkend) letztendlich ganz normal Steuern zahlen muss auf mein Verdienst aus der Werkstudententätigkeit? ( es sind über 450€/Monat)...
wenn dem so ist, erschließt sich mir nicht wirklich, was die Anstellung als Werkstudent für Vorteile bringt. Letztendlich könnte ich ja genauso gut als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter angestellt sein, da gilt ja dasselbe mit dem Grundfreibetrag?