Werkstudent oder Honorarbasis?

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   "kurzfristige Beschäftigung" als Freiberufler über 3 Monate hinweg ausüben darf, ohne dabei sozialversicherungspfilichtig zu werden. 

kurzfristige Beschäftigung ist nicht "freiberuflich" oder selbständig.

Als selbständiger hast Du nur die Pflicht dich krankenzuversichern, das bist Du über die studentische KV.

wenn wir mal von 8 Monaten ausgehen. Sagen wir 32 Wochen und 20 Stunden die Woche, sind 10.368,- Euro Einnahmen. Davon gehen Deine Kosten runter, denn es ist ja eine selbständige Tätigkeit.

Dann wird die Sozialpauschlae abgezogen:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php

Erst der Rest unterliegt der Anrechnung.

Hallo,

vielen Dank fuer deine Antwort. Bedeutet also, wie ich unten geschrieben habe, dass ich, wenn ich es auf Honrarbasis machen würde. Nur die KV zu zahlen. Würde dann ja wahrscheinlich ueber die jetzige KK gehen, bei der ich zur Zeit noch familienversichert bin.

Wenn ich jetzt insgesamt mit den Stunden und meinen Kosten und die 8400E komme hätte ich im Endeffekt nur die KV zu zahlen, wenn ich das richtig ?

Ich müsste dann die Steuernummer beim Finanzamt einholen und am Ende des Jahres eine Steuerklaerung machen? 

Langfristig macht das sicher keinen Sinn, da die 2,20E mehr sich im Schnitt nur auf 150E im Monat an Mehreinnahmen belaufen. So viel haette ich selbst wahrscheinlich auch als RV Abzug, wobei da aber der Arbeitgeber ja noch (mehr) dazu gibt, weshalb ich dann "mehr" Recht auf Rente hätte?

Danke soweit.

Nur 2,20 € mehr die Stunde, wenn du auf Honorar arbeitest?

Nie im Leben ist das für dich lukrativ.

Dabei gehts mir vor allem um die Renten und Arbeitslosenversicherung.

Selbständige mit einem Auftraggeber sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten.

Weder als Honorarkraft, noch als Werkstudent hätttest du Arbeitslosenversicherung zu bezahlen.

Hi, alles klar danke. Selbst wenn es keine ALV ist stellt sich mir ja trotzdem die Frage. Was muss ich den bei Werkstudent zahlen und was bei Honorar?

Mein Bruder macht auch Werkstudent und muss soweit ich weiß KK und Lohnsteuer zahlen? Ist das korrekt?

Vielen Dank

@schmeich

Wenn der Bruttoverdienst in Klasse 1 über 950,- € liegt, werden auch Steuerabgaben fällig.

Der Werkstudent bezahlt seine Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Kostet etwa 80,- € im Monat.

Vom Lohn werden RV-Beiträge von maximal 9,35% einbehalten. Die restlichen 9,35% zahlt der Arbeitgeber, wie bei anderen Angestellten auch.

Wenn du selbständig bist musst du dich eben selbst um alles kümmern.

  • Inkenntnissetzung des Finanzamts
  • Buchhaltung
  • Steuererklärung (alternativ Steuerberater) inkl. Gewinnermittlung
  • Ggf. berufliche Versicherungen etc.

Daher meinte ich für 2,20 € mehr ist das ein schlechter Witz.

@kevin1905

Hi, danke dir nochmal.

Ja, de Tätigkeit wäre von Beginn befristet von Ende Januar bis September. Ob der dabei ist oder nicht, weiss ich noch nicht.

Es gibt ja auch diese "Kurzfristige Beschäftigung". Ist das was moeglich?

Soweit ich mich mal wegen etwas anderes eingelesen habe, wuerde ich dann denen die Rechnung stellen auf Honorarbasis und würde dementsprechend bezahlt. Müsste am Ende des Jahres dann eine Einkommensteuererklaerung machen.

Wenn ich aber so oder so unter die 8800 grob falle, müsste ich ja keine Einkommensteuer zahlen.

Als Selbstständige muss man sich ja soweit ich weiß selbst krankenversicherung und rentenversichern (privat). Wenn ich das fuer diese Zeit nicht machen würde, hätte ich halt keine "Rente" in dem Sinne und der Pflichtbazug wäre dann nur die KK.

Ist das so richtig? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Danke dir

@schmeich

Es gibt ja auch diese "Kurzfristige Beschäftigung". Ist das was moeglich?

Die Tätigkeit dauert länger als 70 Tage bzw. 3 Kalendermonate im Jahr 2016, also liegt definitiv keine kurzfristige Beschäftigung vor.

Als Selbstständige muss man sich ja soweit ich weiß selbst krankenversicherung und rentenversichern (privat).

Du bist aber hauptberuflich Student und damit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdS). Maximal 3 Monate nach Studiumsbeginn kannst du einen Befreiungsantrag stellen und dich privat krankenvollversichern. Sinnvoll ist das selten.

Du hast meinen Hinweis mit der Rentenversicherungspflicht wohl dezent überlesen. Wenn du regelmäßig mehr als 450,- € Gewinn im Monat hast bist du versicherungspflichtig in der GRV, da du nur für EINEN Auftraggeber tätig wirst (§ 2 SGB VI).