Werkstattofen auf Terrasse

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Nach KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung des BMWi) Anlage 4 Nr. 10 besteht eine Kehrpflicht usw. nur für ORTSFESTE Anlagen. Steht ein Ofen daher FREI auf der Terrasse und ist das Ofenrohr ebenfalls ohne Verbindung zum Gebäude, gilt er nicht als FEUERSTÄTTE im Sinne des SchfHwG. Ob FREI-stehender Ofen oder z.B. Grill - es ist KEIN Fall für den Schornsteinfeger.

Bilduntertitel eingeben ... - (Schornsteinfeger, feuerstelle)

Hallo dervondort95,

der Ofen unterliegt nicht der Kehrpflicht, wenn der oder die Abgaanlage nicht fest mit einem Gebäude verbunden ist. Er unterliegt nun aber auch nicht der Garantiezusage des Feuerstättenherstellers, da der Ofen entgegen der Aufstellanleitung ohne echte Abgasanlage auskommen muss und die Sache ist deswegen auch nicht durch die Gebäudebrandversicherung abgedeckt. Betrieb auf eigene Gefahr und Verantwortung.

MfG.

Storteper

Tolle Idee. Und der Kaminfeger hat damit nichts zu tun. Höchstens Dein Nachbar. Aber dem kann man ja dann ein Bierchen geben :-)