Werkstatt in Wohngebiet

3 Antworten

Wenn der Ort bzw. Ortsteil als "Mischgebiet", d.h. Wohnhäuser und Gewerbe, ausgewiesen ist, kann die Baubehörde nichts machen.

Wenn der Nachbar uneinsichtig ist, kannst Du Dich jedoch an die Gewerbeaufsicht wenden und wegen der Lärmemissionen Beschwerde einreichen.

Hi,

Sprich doch mit ihm. Vtl. Könnt ihr Ruhezeiten ausmachen... Solange es nicht nach 22:00 is, kannst du aber kurzfristig nur wenig machen

Wende Dich ans Bauamt und frage, ob eine Nutzungsgenehmigung vorliegt sowie den Auflagen.