werden wir vom jobcenter verarscht?

5 Antworten

Haushaltsstrom und Gas müssen aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt gezahlt werden, es sei denn man muss damit dezentral ( Boiler / Durchlauferhitzer ) Wasser erwärmen bzw.heizen.

Wurdet ihr denn schon schriftlich zur Kostensenkung der unangemessenen Warmmiete aufgefordert, wenn ja, dann muss euch darin auch mitgeteilt worden sein wie lange eure unangemessene Warmmiete noch gezahlt wird ( in der Regel 6 Monate ) und was es nach dieser Übergangszeit noch max.gibt ?

Bei deiner Berechnung stimmt auch etwas nicht, es ist zwar korrekt dass das Kindergeld bei unter 18 jährigen Kindern in der Regel zu 100 % auf den jeweiligen Bedarf des Kindes angerechnet wird, aber das Kindergeld hat sich ab Juli erhöht.

Es gibt nun für das 1 und 2 Kind jeweils 204 €, für das 3 Kind 210 € und ab dem 4 und weiteren Kind jeweils 235 €, macht also einen Anspruch von 618 € und nicht nur von 580 €.

Auch beim Elterngeld wird dementsprechend weniger als 370 € angerechnet, weil hier Elterngeld aus einer vorherigen Beschäftigung gezahlt wird, da kann man monatlich bis max.300 € an Freibetrag in Abzug bringen, denn sonst würde nur max.300 € staatliches Kindergeld gezahlt, wenn es auf 1 und nicht 2 Jahre bezogen würde.

Dann könnte man in der Regel nämlich nur 30 € Versicherungspauschale geltend machen ggf.auch noch der KFZ - Beitrag für die Haftpflicht.

Wie lange wird denn Elterngeld bezogen und wie hoch wäre eure angemessene Warmmiete ?

du bekommst regelsätze partner 2x und 3xregelsatz kind unter 6 zuzüglich angemessene miete. abgezogen werden kindergeld in höhe von 618 euro und elterngeld. das ist völlig korrekt.

deine miete ist 400 euro zu hoch. du wirst dir also eine angemessene unterkunft suchen müssen oder die miete weiter aus dem regelsatz zahlen müssen. das jc hat also alles korrekt gemacht.

eine lösung wäre ihr geht endlich arbeiten und verdient geld. dann habt ihr mehr einkommen und könnt euch den luxus von 1040 euro miete leisten.

Lass den Bescheid mal in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger überprüfen.

Er sagt seine Miete ist 400 Euro zu hoch, dann kommt ja wenn man 1600 - 400 rechnet ja 1200 raus

@JobcenterTycoon

Ich habe jetzt nur die Regelsätze nachgerechnet. Die Miete ist da außen vor. Sie wird ja extra gezahlt in Höhe der Angemessenheit.

@beangato

Seine Miete liegt aber 400 über der angemessenheit

@JobcenterTycoon

Das macht doch nichts. Die Miete wird extra gezahlt.

War bei mir nicht anders.

@beangato

In der Antwort von berlina76 wurde schon viel gerechnet, da kommt auch 1200 raus. Aber Isomatte wird das hier schon regeln ^^

@JobcenterTycoon

Es stimmt trotzdem was nicht.

Ich musste auch aus dem Regelsatz dazubezahlen. Ich bekam den vollen Regelsatz und die angemessene Miete ausgezahlt. Das waren etwa 780 Euro. 

der bescheid ist in ordnung. die miete ist 400 euro zu hoch.

Im Festsetzungsbescheid steht alles genau drin. Wenn du Hilfe brauchst, diesen Bescheid auseinander zu nehmen, solltest du diesen hier hochladen.

sie hätte in der frage erwähnen sollen, dass die miete 400 euro über angemesenheit liegt und nur die angemessenen kdu gezahlt werden. somit ist der beschied völlig in ordnung.

@markusher

Dann fehlt aber immer noch 50 Euro.

Wie hoch ist die Miete und liegt sie im Bedarf?

die miete liegt bei 1040 warm ohne strom und gas und liegt nicht in bedarf

@Medinmeti

Wenn die Miete zu teuer ist, müsst ihr die Mehrmiete aus eigener Tasche zahlen, wenn ihr euch weigert umzuziehen. Euch wird nur der Mietanteil angerechnet, der in eurer Region für 5 Personen üblich ist.

@berlina76

wir zahlen sie von dem was wir vom jobcenter bekommen also auch wenn die miete nicht angemessen ist zahlt das jobcenter den höhsbedarf und den rest wird von unser regelsatz draufgeledet. aber das ist ja nicht das thema das weis ich ja ich frage mich halt nur warum das insgesamt 1200 sind die wir bekommen

@Medinmeti

Wieviel ist eure Miete zu hoch? Den Betrag musst du ebenfals abziehen.

@berlina76

400 zu hoch

@Medinmeti

Da hast du deine fehlenden 400€ Unterschied zwischen 1200 und 1600€.

@Medinmeti

1600 - 400 = 1200

Doch wo sind die letzten 50 Euro?

@JobcenterTycoon

Euch stehen 382x2+245x3+660(Miete) zu. Abzüglich 580 und 370

Macht eine ALG von 1209€

@berlina76

und die 640 euro die noch für miete drauf gehen? die miete kostet ja 1040

also 1200 - 640 = 760

rechnen wir noch das strom und gas ab in höhe von 150 sind das dann immernoch 510. was mir aber ankommt sind nur 240. und das versteh ich nicht hab ich ein denkfehler?

@Medinmeti

Hä? Du hast gesagt, deine Miete ist 1040€ und ist 400€ zu hoch. Das macht eine Anrechnungsfähigen Mietanteil von 640€ den ich in meiner Rechnung oben eingebaut habe(sorry schreibfehler hab 660 geschrieben)

Die restlichen 400 € sind von euch aus dem Regelbedarf zu zahlen.

Das JC kann nichts dafür, das eure Wohnung zu teuer ist.

Strom ist aus dem regelbedarf zu zahlen. Gas(Warmwasser oder Heizung) ist normalerweise ein Warmmietanteil und wird übernommen, wenn nicht in der Miete mit drinn. Aber ihr habt ja eure Miete schon Ausgereizt sodass auch Gas nicht mit übernommen wird.

Nach meiner Rechnung stehen euch 1200€ zu und davon müsst ihr auch die Mehrkosten für Miete und Gas zahlen.

Euch bleibt nur, euch ne Angemessene Bleibe zu suchen und umzuziehen.

Einzig, was mich wundert ist, das die Warmmiete für 5 Personen nur 640€ betragen darf. Wo in Deutschland bekommt man ne Wohnung um die 80qm für 5 Personen für 640Warm. Das wär ein Punkt, der meines Erachtens nach zu Prüfen währ.