Werden Schäden innerhalb der Familie beim Kfz reguliert?

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Der Bundesgerichtshof hat am 25.06.2008 entschieden, dass KfZ-Schäden unter Eheleuten nicht reguliert werden müssen. (BGH Az. IV ZR 313/06)

Gleiches gilt auch wenn die Halter zwar unterschiedlich sind (Vater - Sohn) aber in einem Haushalt leben.

Hintergrund ist, dass die Haftpflichtversicherung bei Schäden gegenüber Dritte eingreift. Bei Verwandten in einem Haushalt kann man jedoch nicht von Dritten sprechen.

Hallo LietG,

ich muss mich leider #qugart anschließen. Er hat völlig recht mit seiner Aussage. Wir reden hier von einem: Eigenschaden .

Das kann man so pauschal nicht sagen. Auf jeden Fall ausgeschlossen ist die Regulierung, wenn beide Fahrzeuge den selben Halter haben. Bei verschiedenen Haltern innerhalb des selben Haushaltes kann sowas ausgeschlossen sein. Mein Vater hat vor Jahren mal mein Motorrad beschädigt, das wurde von seiner Haftpflicht übernommen, wir hatten da aber schon getrennte Haushalte. Du kannst das eigentlich nur bei der Versicherung nachfragen, weil diese Regelung individuell ist.

Die Kraftfahrthaftpflicht der HUK darf den Eigenschaden nicht regulieren. Das ginge nur bei einem Tarif mit erweiterter Eigenschadendeckung, den die HUK meines Wissens nicht anbieten kann.

Eine Vollkaskoversicherung wäre hier hilfreich gewesen, denn diese kann Eigenschäden übernehmen.

Die meisten Versicherungen regulieren nur Schäden, welche Du einem Fremden - also einem anderen - zufügst. Und sind Dein Vater und Deine Mutter fremde Personen?

Ich fürchte, dein Vater hat recht. Stell dir mal vor, Schäden in der Familie würden von der Versicherung bezahlt - das würde ja dem Versicherungsbetrug Tür und Tor öffnen.