Werden Rücklagen beim Wohnungsverkauf ausbezahlt?

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Nein, die angesparte Rücklage geht in das Gemeinschaftseigentum über. Das ist so im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. (Aufgepasst, das gilt nicht für 1 oder Mehrfamilienhäuser die nur einen Eigentümer haben). Natürlich ist es wichtig zu wissen, ob und wie hoch die Rücklagenhöhe ist. Daraus ergibt sich natürlich auch eine Verhandlungsspanne im Kaufpreis. Ist kaum etwas angespart und es stehen Aufwendungen für Instandhaltungen etc. an, dann kann das schnell in 5-stellige anteilige Beträge gehen. Da reicht der Immobilienwert alleine als Richtschnur nicht aus.

Die Rücklage wird gebildet um Renovierungen usw, daraus zu bezahlen. Diese wird beim Verkauf nicht ausbezahlt und geht an den Käufer über. Die Rücklage ist Bestandteil des kaufpreises und kann im Notarvertrag extra ausgewiesen werden, da hierauf keine Grunderwerbsteuer zu zahlen ist, da es sich ja um ein Sparguthaben handelt.

Du kannst dir durch einen Kontoauszug belegen lassen, wie hoch dein Anteil an dieser Rücklage ist. Den kannst du dann mit dem Verkaufspreis zusätzlich verlangen. Ansonsten müsste der Käufer sich ja in diese Rücklage wieder einkaufen.

nö, die Rücklagen gehen nahtlos an den neuen Erwerber über bzw. bleiben im Topf.

die kauft der käufer mit

wenn da arge guthaben oder rückstände sind, lässt man es in denkaufpreis einfließen