Werden Krankheitstage vom Arbeitgeber bezahlt? (Anerkennungsjahr -Erzieherin)
Hallo,
ich bin in der Ausbildung zur Erzieherin (Anerkennungsjahr) in einer evangelischen Einrichtung in Rheinland-Pfalz und habe am 1.9. angefangen.
Ich habe mir jetzt eine ganz üble Grippe und einen Magendarm-Infekt eingefangen (wie viel in unserem Kindergarten) und bin von heute (13.9) bis 16.09. die ganze Woche ärztlich krankgeschrieben.
Weiß jemand, wie das ist im Anerkennungsjahr? Werden die Krankheitstage trotzdem bezahlt?
Und wie ist das mit Urlaub?
Bitte keine Mutmaßungen. Danke
5 Antworten
Auch in einem Anerkennungsjahr bekommst Du ja vertraglich Geld für Deine Arbeit, hast also auch genauso Anspruch auf Krankengeld. 6 Wochen lang wird dieses vom Arbeitgeber gezahlt, danach bekommt man das Geld von der Krankenkasse, welche aber nur 60% zahlt. Das soll die Leute abschrecken, so lange krank zu feiern.
Auch Urlaub steht Dir natürlich zu, aber das müsste eigentlich in dem Vertrag stehen, den Du doch mit Sicherheit erhalten hast. Ich weiß jetzt nicht genau, wieviel Tage das im Anerkennungsjahr sind, daher möchte ich Dir nichts falsches sagen.
Danke, das hat mir sehr weiter geholfen.
@Sternenmami
Leider hast du übersehen das die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst eintritt wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.( § 3 Abs.:3 Entgeltfortzahlungsgesetz) Beantrage bei deiner Krankenkasse Krankengeld für die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit.
Zu deinem Urlaubsanspruch sollte eine Vereinbarung in deinem Ausbildungsvertrag stehen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nur, wenn das Arbeitsverhältnis min . 6 Wochen besteht.
D.h. in diesem Fall bekommst du nichts.
Wenn man Lohn bekommt hat man auch Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlunggesetz.
Urlaub darf man erst nach einem halben Jahr nehmen,dennoch bekommt man pro Monat einen Anspruch von mindestens 2 Tagen.
Wenn eine Au vom Arzt vorliegt werden die Krankentage bezahlt.
Der Urlaub ist im Arbeitsvertrag geregelt gesetzlich sind 2 Tage pro Monat vorgeschrieben.