Werden Heizkosten in WG nach Zählerstand oder Verbrauch aufgeteilt?

4 Antworten

Laut Heizkostenverordnung müssen Heizkosten zu einem Teil, meißt 30 %, verbrauchunabhängig nach der Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch abgerechnet werden.

WG ist ein Begriff den es im Mietrecht nicht gibt.

Erklär doch bitte mal die vertragliche Situation.

- Mehrere Personen Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag über die komplette Wohnung?

- Mehrere Personen die jeweils einen separaten Vertrag über ein Zimmer in der Wohnung haben?

oder

- Haupt- und Untermieter?

Nun möchte aber einer meiner ehemaligen Mitbewohner dass die vorliegende Rechnung 

Was genau heißt das?

Heizkosten-Abrechnung oder Rechnung vom Versorger?

BiancaFro 
Fragesteller
 22.01.2016, 10:56

Es gab einen Hauptmieter, der meinte ich solle das mit dem anderen Untermieter selbst klären und zwei untermieter (mich eingeschlossen) mit einem untermietvertrag. 

Wir wollen die Heizkosten ,Küche Bad werden zsm bezahlt, nach Zimmer aufteilen. 
Der andere Untermieter möchte nach Zählerstand abrechnen, der doch auch gleichzeitig den jeweiligen Verbrauch mit einbezieht? Nur stellt er es so dar, als wären Verbrauch und Zählerstand zwei unterschiedliche Sachen. 

Da es meine erste WG war und ich noch nie etwas mit einer Nebenkostenabrechnung zu tun hatte, bin ich verwirrt. 

BiancaFro 
Fragesteller
 22.01.2016, 11:00
@BiancaFro

Ich meinte die Heizkostenabrechnung

Erklär doch bitte mal den Unterschied zwischen "nach Zählerstand" und "nach Verbrauch".

Eigentlich wird doch der Verbrauch mit einem Zähler gemessen.

Der Zähler zeigt doch den Verbrauch an. Wie willst Du den Verbrauch sonst ermitteln?

Allerdings werdet Ihr vermutlich auch die Kosten der Gemeinschaftsräume (Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur) aufteilen müssen.

Mir ist leider auch nicht klar, wo der Unterschied zwischen "nach Verbrauch" und "nach Zählerstand" liegen soll. Um nach Verbrauch abrechnen zu können, benötige ich einen Zähler. Alternativ kann ich pauschal nach qm abrechnen, rein theoretisch.