Werden Berichte aus der Notaufnahme automatisch weitergereicht?

4 Antworten

Wenn Sie in der Notaufnahme Ihren Hausarzt zu Protokoll gegen haben, wird der unterrichtet. Und nur er.

Wenn Sie eine BU-Versicherung abschließen wollen, müssen Sie alle Fakten, die für den Versicherer und dessen Entscheidung  von Bedeutung sein können, angeben. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Versicherer ausdrücklich im Antrag danach fragt.  Die Auskunftspflicht steht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wenn Sie dagegen verstoßen, kann der Versicherer innerhalb von drei Jahren nach Kenntniserlangung vom Vertrag zurücktreten.

Das Risiko würde ich nicht eingehen.

Dies solltest Du schon wahrheitsgemäß angeben wenn danach gefragt wird. Ansonsten kann es sein, das Du, falls es rauskommt, Deinen Versicherungsschutz verlierst.

Weitergegeben wird das nichts, aber es steht in den Akten und ist grundsätzlich angabepflichtig. Es kommt natürlich ein bisschen auf die genaue Fragestellungen im Antrag an.

Sowas musst du angeben! Wenn raus kommt, dass du gelogen hast, Verlierst du den VersSchutz. Wenn es doch aber net schlimm war, ist es doch eh egal.