Werden bei Kfz-Unfall von der Versicherung Originalteile berechnet?

7 Antworten

... nein, warum sollte eine Versicherung auch etwas berechnen?

Wie ist es eigentlich, wenn man sich das Geld von der Versicherung auszahlen lässt, man jedoch z.B. statt originaler VW-Teile billige Teile von Ebay verbaut hatte?

Die Auszahlung erfolgt gemäß Gutachten ohne Mehrwertsteuer.

Wenn man die Mehrwertsteuer haben will, muss man Rechnungen vorlegen und somit würden natürlich dann auch nur die billigen Teile bezahlt werden.

Außerdem, werden solche Schäden in die HIS-Datei eingetragen, damit man bei einem späteren Schaden nachprüfen kann, ob der frühere Schaden auch vollständig repariert wurde.

Dann gibts normalerweise Abzüge von der Rechnung. Hinweisen muss man darauf nicht, weil die Versicherung bei Barauszahlung nicht Originalteile und Fachwerkstattpreise ansetzt sondern günstigere Reparaturmöglichkeiten rechnerisch ansetzt. Das ist sogar erlaubt. Mehrwertsteuer wird in so einem Fall ebenfalls nicht erstattet.

Man kann auf aufgrund eines Kostenvoranschlags des Sachverstänigengutachtens mit der Versicherung abrechnen.

Wenn der Sachverständige darauf aufmerksam wird kann das schon sein.

Da der Kunde im Reparaturfall freie Werkstattwahl hat und eine Vertragswerkstatt aufsucht werden auch originalteile  als Ersattzteile verbaut und sollten auch bezahlt werden

Was passieren kann und wird ist das das Fahrzeug durch die Reparatur eine Wertsteigerung erfährt  die bei abnrechnung  vom Versicherer  rechnerisch deffiniert wird und die wird nicht bezahlt.. . Ich mußte auch schon einen gewissen Eigenanteil ca 40 % des original- Teilepreises ) an  einem Unfallschaden tragen  weil durch den neuen Turbolader  der Wagen im wert gestiegen ist..

Das ist leider gängige Praxis geworden..   da zubehörteile   häöuffig wenns Karrosserieteile sind  in Passform und Qualität  selten den Originalteilen  entsprechen geschädigten  jedoch nicht zugemutet werden.

Allerdings heben in kurzen  Zeiträumen  vor dem Unfall durchgeführte Größere Reparaturen  den Fahrzeugwert  vor dem Unfall  was sich im Gutachten durchaus deutlich bemerkbar machen dürfte. Diese sind jedoch dem sachverständigen  mitzuteilen und durch Ersatzteil oder Werkstattrechnungen  nachzuweisen.  Joachim