Werden bei der KFZ-Versicherung die nicht gefahrenen Kilometer mit in das neue Jahr genommen?

5 Antworten

Ja und nein.... Der Versicherer fragt bei Antrag, wie der aktuelle km stand ist. Er kann jederzeit nachträglich den aktuellen km stand erfragen, er wird ganz sicher fragen, wenn ein Schadensfall eintritt. Was zwischendurch ist, spielt keine Rolle..... Außer Du ergreifst die Initiative und bittest um Änderung der zukünftig geschätzten jahreskilometer.

Wenn die gefahrenen km im Jahr erheblich von den angegebenen abweichen, würde ich dies bei der Versicherung melden, da hiervon auch der zu zahlende Beitrag abhängt. Die nicht gefahrenen km sind nicht in das neue Jahr übertragbar. Daher wäre eine Anpassung sinnvoll!!

Meine Versicherung macht alle paar Jahre mal eine Abfrage, wie viele Kilometer ich mit meinem Fahrzeug gefahren bin. Ich muss also alle paar Jahre den aktuellen Kilometerstand meines Fahrzeugs angeben. Beispiel: Habe ich eine jährliche Fahrleistung von 20.000 km angegeben und einen aktuellen Kilometerstand von 60.000 km meines Fahrzeugs. Dann fragen die nach (zum Beispiel 3 Jahren) meinen aktuellen Kilometerstand ab. Habe ich dann nach 3 Jahren 120.000 km auf dem Tacho, passt das bei denen schon. Egal, wie viele Kilometer ich dann exakt im betreffenden Jahr gefahren bin.

... ja, natürlich, so jedenfalls bei meiner.

Jedes Jahr fängt neu an. Wenn du wesentlich weniger gefahren bist, kannst du für das FOLGEJAHR eine neue Einstufung beantragen.

... bei meiner nicht, die nehmen bei Kontrollen den Schnitt und es erfolgt auch Gutschrift, falls das Ergebnis so ausfällt.

@schleudermaxe

... zudem wird auch das laufende Jahr geändert, wenn es denn notwendig ist, bei meiner jedenfalls. ... das ist die, deren Name hier von den "Kennern" keiner hören will.

@schleudermaxe

das ist die, deren Name hier von den "Kennern" keiner hören will.

Manchmal, wie auch in diesem Fall sollte man den Namen schon lesen "HUK".

Nur frage ich mich was für den Kunde, die bessere Wahl ist.

In den meisten Fällen, werden mehr KM im Jahr gefahren als angegeben wurden.

Bedeutet, dass dann die HUK  Beiträge bis zum Jahresbeginn auch nachfordert.  

Bei uns z.B. wird die tatsächliche KM-Leistung erst ab Meldedatum berechnet. Im Klartext, der Kunde muss keine Nachzahlung leisten.