Werden Beerdigungskosten bei ALG II Bezug erstattet?

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Da ist doch normalerweise das Sozialamt zuständig und nicht die Arge. So kenne ich das. 

Hast du beim Jobcenter nun einen offiziellen Antrag gestellt oder nur angefragt? Man muss immer schriftliche Anträge stellen, die müssen dann auch schriftlich abgelehnt werden mit Begründung und Widerspruchsmöglichkeit. 

Wenn man dem Sozialamt die Zahlungsunfähigkeit nachweisen kann, bekommt man einen Zuschuss. Alles wird aber nicht bezahlt, nur das Notwendige, keine Extras. Und die Bearbeitung kann dauern. 

Ich würde also beim Sozialamt einen Antrag stellen (schriftlich). Beim Vater meines Sohnes, der Anfang des Jahres starb, hat dessen Witwe die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt und nach 2 Monaten wurde die Kosten dann auch übernommen (hier war vielleicht aber noch das Problem, dass mein Sohn das Erbe nicht ausschlagen durfte, weil er Minderjährig ist und ich erst eine Genehmigung vom Familiengericht brauchte, daher war nicht klar, ob es nicht doch noch Erben geben würde. Die Erbausschlagung ist nach 4 Monaten immer noch nicht rechtsgültig erfolgt).

Zuständig ist nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt.

Dann hättest du einen solchen Antrag auf Kostenübernahme vorher stellen müssen. Durch die Kostenübernahme des SA werden aber nur die Minimalkosten übernommen, also anonyme Bestattung, kein Stein, etc. 
Das hätte man dir dort gesagt, bevor du die Beisetzung ausrichtest.

Ich befürchte, du wirst auf den Kosten sitzenbleiben.

nach dem tod eines geliebten menschen hat mann so viele sachen im kopf
und zu erledigen. zudem ist die zeitspanne bis zur beisetzung sehr kurz.
hier sollte mann den leuten die möglichkeit lassen, sowas rückwirkend
beantragen zu können

Wenn die denn ablehnen, kommt ja der Hinweis, wie es weitergeht. Was kam denn dabei raus?

Bei uns übernimmt die Gemeinde, wenn denn die Erbmasse nicht da ist und die Angehörigen nicht können. Meist allerdings erst nach vorherigem Antrag. Wurde der gestellt (beim Jobcenter?) ?

beim jobcenter schriftl. gestellt. wurde abgeleht. und einen Hinweis bekam ich nicht

@Olibolli01

... steht aber doch im Bescheid, meist letzte Seite, Belehrung: .....

@schleudermaxe

Ich habe die Anfrage selbst Verfasst, keine offiziell vom Jobcenter genommen. Die Ablehnung kam dann schriftl. ohne weitere Angaben. Sollte ich eher bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag stellen? Ist es überhaupt möglich rückwirkend was zu bekommen?

@Olibolli01

Das wird nicht ordnungsgemäß sein, denn jede Ablehnung muß doch begründet werden, warum abgelehnt wurde. Hin zum Rathaus hört sich schon einmal gut an, mit der Ablehnung. Viel Glück.

@schleudermaxe

das werde ich versuchen. danke

Das ist doch die Crux mit den Jobcentern - du erfährst nur das, was du direkt nachfragst.

Das JC muss die Ablehnung nicht begründen - sie sind schlicht nicht zuständig. Und bei Nichtzuständigkeit nutzt ja auch ein Widerspruch nichts.

Man hätte hier wirklich VOR der Planung den Gang ins Rathaus antreten sollen oder zum Bürgeramt und sich beraten lassen. 

Allein mit der Info "Sozialamt" und dem Hinweis "vorher beantragen" wäre dem FS  ja schon sehr viel geholfen gewesen.

Allerdings: wenn man mit den Ämtern öfter zu tun hat (auch mit dem Jobcenter) , dann weiß man doch irgendwann, dass man Kostenübernahmen (und sei es für Bewerbungen, Fahrgeld etc.) erst beantragen muss, bevor man diese Kosten verursacht.

@EstherNele

naja...verursachen ist ja in dem fall relativ. nach dem tod eines geliebten menschen hat mann so viele sachen im kopf und zu erledigen. zudem ist die zeitspanne bis zur beisetzung sehr kurz. hier sollte mann den leuten die möglichkeit lassen, sowas rückwirkend beantragen zu können

Beim Jobcenter kann man diese Kosten nicht geltend machen,wenn dann musst du dich ans Sozialamt wenden,aber wenn die Kosten schon bezahlt sind und vorher kein Antrag gestellt wurde,dann wirst du auch hier sehr wahrscheinlich nichts mehr bekommen !

das amt wird die kosten nicht übernehmen. sie hätten auf antrag nur die mindestkosten übernommen. also evtl. anonyme bestattung.

Stimmt nicht. Die Beerdigungskosten werden in der Höhe eines normalen Reihengräber oder Urnen Reihengräber übernommen. War bei meiner Mutter damals der Fall.