Werden anzeigen aus Akte gelöscht?

5 Antworten

Im Führungszeugnis stehen sowieso nur Verurteilungen (und davon noch nicht einmal alle), aber nicht, wenn gegen dich nur ein Ermittlungsverfahren lief.

Der Diebstahl mit 12 fällt sowieso schon raus, weil du da noch nicht strafmündig warst. Wegen des Diebstahls mit 14 hättest du bestraft werden können, aber wie du ja schreibst, wurde das Verfahren eingestellt. Also gab es auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis.

In einem Verzeichnis wird man dich allerdings wahrscheinlich noch wiederfinden: Die Staatsanwaltschaft führt ein Verzeichnis, in dem alle Ermittlungsverfahren aufgeführt sind - also auch die, bei denen die Ermittlungen eingestellt wurden. Dieses Verzeichnis bekommt aber niemand außer der Staatsanwaltschaft zu Gesicht und es interessiert auch niemanden, außer eben die Staatsanwaltschaft.

Außerdem gibt es das sogenannte Erziehungsregister, das Teil vom Führungszeugnis ist. Hier werden auch die Fälle gespeichert, bei denen nach § 45 JGG von einer Verfolgung abgesehen wurde - also auch dein Fall. Das steht in § 60 BZRG Bundeszentralregistergesetz).

Ob du nun angezeigt wirst, wird der Ladeninhaber entscheiden. Falls du angezeigt wirst, wird die Staatsanwaltschaft ermitteln und eventuell Anklage erheben. Dabei kann es sein, dass auch die Ermittlungen wegen deiner vorherigen Diebstähle eine Rolle spielen - nach dem Motto "ach der ist ja anscheinend Wiederholungstäter, damals haben wir ihn laufen gelassen, dann erheben wir dieses Mal Anklage". Vielleicht hast du aber auch Glück, und das Verfahren wird (im Falle einer Anzeige) wieder eingestellt.


Dass mit 18 das Führungszeugnis "zurückgesetzt" wird, habe ich noch nie gehört. Sowas wäre auch aus Sicht der Justizbehörden keine gute Idee.

Wenn die Verfahren eingestellt wurden, ist das nicht in deinem Führungszeugnis. Die 60€ stellen eine sog. Fangprämie dar und auch wenn du diese entrichtest, kannst du trotzdem wegen dem Diebstahl angezeigt werden.

Der Diebstahl den du mit 12 begangen hast ist rechtlich unrelevant da du mit dem Alter noch nicht strafmündig bist. (Erst ab 14)
Bei deinem 2. warst du ja bereits 14, vermutlich wurde diese Anzeige dann aber eingestellt.
Der 3. Diebstahl ist dann wohl eine Wiederholungstat, du wirst ein paar Sozialstunden bekommen mehr aber auch nicht denke ich.

Ach ja, das sog. "Erziehungsregister" was du mit dem Löschen meintest, wird mit Erreich des 24. Lebensjarh gelöscht. Dort stehen alle deine Jugendsünden und Verurteilungen.

Wie hoch war denn er Wert den du gestohlen hast? (Daran jönnte man schonmal absehen ob du eine anzeige bekommst.)

Ist es eine Strafnazeige oder eine Ordnungswidrigkeit?

Ich weiß es nicht , ich denke heute strafanzeige

Du musst lesen lernen. Im Titel steht Anzeige

@NamelezFX

Du musst lesen lernen. Im Titel steht Anzeige

Du musst ja besonders gut im lesen sein. Ich finde im Titel und in der Fragestellung jedenfalls davon, ob er eine Ordnungswidrigkeitenanzeige oder Strafanzeige meint.

Insofern ist Dein Kommentar unangebracht.

Aber zu der Frage:

Ist es eine Strafnazeige oder eine Ordnungswidrigkeit?

Diebstahl ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Was die Frage des Fragestellers, nach den Folgen angeht, hat bereits Friedel1848 die Frage sehr gut beantwortet, so dass ich darauf nicht mehr eingehe.