Werden alle Gewinnausschüttung doppelt besteuert?
Mir ist aufgefallen, dass Dividenden nach dem Freibetrag versteuert werden. Nun zahlt das Unternehmen bereits Steuern bei der Erwirtschaftung des Gewinns, also zahlt man doppelt, da man selbst als Aktionär (Teil-)Inhaber ist. Ich finde es frech, aber ich weiß dass es legal ist und damit muss man sich abfinden. Was mich interessiert ist ob jemand weiß wie es mit anderen Unternehmensformen/anderen Kapitalgesellschaften ist, müssen diese auch doppelt versteuern?
6 Antworten
Da es noch keine "gescheite" Antwort gab:
Der Grund warum es diese "doppelte" Besteuerung gibt ergibt sich aus der Höhe der Steuersätze in Relation zum gewöhnlichen Einkommensteuersatz nach §32a EstG.
Eine Kapitalgesellschaft zahlt auf ihren Gewinn lediglich 15% Körperschaftsteuer (§23 KstG) sowie knapp 14% Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinden, §11 GewstG). Damit hat eine Kapitalgesellschaft in Deutschland eine Steuerlast von ca. 30%.
Ein Gesellschafter einer Personengesellschaft hingegen zahlt (häufig) den Spitzensteuersatz von 42% zzgl. SolZ und Kist, sprich er hat eine deutlich höhere Belastung.
Deshalb wird bei der Ausschüttung der Kapitalgesellschaft Kapitalertragsteuer nach §32d EstG von 25% fällig. Somit Bekommt der Fiskus (beinahe) rechtsformneutral eine in Summe gleichhohe Steuerzahlung.
Der einzige Unterschied ist, dass diese bei der Personengesellschaft (aufgrund des Transparenzprinzips) die Gesellschafter die volle Höhe der Steuer tragen, bei der Kapitalgesellschaft hingegen zuerst diese mit Körperschaftsteuer, danach der Aktionär mit Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren nach §3 Nr. 40 EstG besteuert wird.
Insgesamt fällt also rechtsformunabhängig gleich viel Steuer an.
Fun Fact:
Da die Kapitalgesellschaft lediglich eine Steuerlast von knapp 30% trägt, würde sich dadurch ein rießiger Vorteil gegenüber Personengesellschaften ergeben, deren Gesellschafter, unabhängig davon ob Gewinn ausgeschüttet wird oder nicht, Ihren gewöhnlichen Einkommenssteuertarif zahlen müssten.
Daher hat der gesetzgeber den §34a EstG eingeführt, der bei Personengesellschaften eine Besteuerung von 28,25% der nicht ausgeschütteten Gewinne vorsieht. Werden diese nicht ausgeschütteten und bereits besteuerten Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden, so fällt Einkommensteuer von lediglich 25% an (§34a(4) EstG), womit ein vergleichbares Vorgehen zu dem der Kapitalgesellschaft erzeugt wird.
Die leicht geringere Besteuerung mit 28,25% der Personengesellschaft im Vergleich zu den knapp 30% der Kapitalgesellschaft liegt unter Anderem daran, dass bei dem Steuersatz nach §34a EstG des weiteren Kirchensteuer anfällt. Bei der Kapitalertragsteuer wird diese jedoch korrigiert.
Ja, klar. Und wenn du sie dann wieder ausgibst, darfst du Mehrwertsteuer berappen, derjenige der das Geld von dir einnimmt versteuert es wieder usw.
Warum doppelt besteuert? Du hast der AG dein Kapital für bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt und als Gegenleistung zahlen sie dir Dividende.
Die Dividende ist für die AG Aufwand und für dich ein Ertrag...
Natürlich zahlt die AG Steuern auf den Gewinn... Aber die Dividende mindert ja den Gewinn, da sie wie gesagt Aufwand ist...
Mit deiner Dividende bekommst du eine Bescheinigung über die Steuer die dafür abgeführt wurde. Diese kannst du auf deine Einkommensteuer anrechnen.
Welchen Freibetrag meinst Du? Rechne doch mal die Ertragsteuerbelastung zusammen. Dann kommst Du mit der Abgeltungsteuer auf minimale Unterschiede. Was ist daran frech?
"Mein Arbeitgeber sein Unternehmen" - ok, ich eigentlich bin ich hier schon raus. Lern bitte die deutsche Sprache!!!
"Es gibt doch einen Freibetrag von 800 Euro oder so." - sind 801,00 EUR - aber geschenkt.
Wie hoch ist denn denn der Steuersatz für Unternehmen? Wie hoch ist der Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Wenn man kein Ahnung hat, einfach mal die ...... halten!!!
Was ist dein Problem? Man frägt nach, weil man keine Ahnung hat, dafür ist dieses Portal da, kein Grund sich wie ein A**** zu verhalten.
Hab ich verstanden. Beantwortest Du jetzt dennoch meine Gegenfrage? Sollst ja schon verstehen.
Wie hoch ist denn denn der Steuersatz für Unternehmen?
29,83%
Wie hoch ist der Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen?
25%
Ich verstehe es jetzt trotzdem nicht.
Und wie hoch ist der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer?
Und nun bedenke, dass die Einkünfte aus Kap mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werde können (Günstigervergleich).
29,83% - Kommt auf die Gemeinde an.
Jetzt bin ich verwirrt. Wenn ich es für 29,83% statt 25% versteuern lasse, zahlt mir das Unternehmen meinen Gewinn ohne Steuerabzug? Ist es dann nicht doppelt versteuert?
Nein - das Unternehmen hat ganz normal die Steuern abzuführen (also ca. 30%). Für den Empfänger der Kapitalerträge kann jedoch der persönliche Steuersatz gewählt werden. Und der kann unter 25% liegen (oftmals ist es so).
Unabhängig von der Unternehmensform und Inhabern, muss das Unternehmen besteuert werden und dann nochmal wenn es privatisiert wird?
Nein, nur eine Kapitalgesellschaft kann Gewinne ausschütten.
Es gibt doch einen Freibetrag von 800 Euro oder so.
Als Beispiel:
Mein Arbeitgeber sein Unternehmen macht Gewinn, er muss es versteuern und zahlt mir dann mein Lohn/Gehalt, welcher auch versteuert wird. Im Grund interessiert mich die erste Versteuerung nicht, weil es im dem Sinne nicht mein Unternehmen ist. Also zahle ich für meinen Lohn einmalig die Steuer.
Bei einer Aktiengesellschaft ist es doch, ich kaufe einen Anteil und bin dann Teilinhaber, es ist dann auch mein Unternehmen (oder habe ich das falsch verstanden?), jetzt macht mein Unternehmen Gewinn was dann einmal versteuert wird, dann wird mir mein Anteil am Gewinn ausgezahlt und nochmal versteuert. Also zweimal Steuern.