Werden Aktiengewinne auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

5 Antworten

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Nein das wird nicht angerechnet

Vergiss aber nicht, dass es auch als Vermögen gilt, für ALG 2 oder andere Umstände

Auf ALG I nicht. Auf ALG II ja.

Danke, erste vernünftige Antwort :)

Auf ALG 1 auf gar keinen Fall, auf ALG 2 nur dann, wenn Du die Gewinne realisierst, d.h. wenn Du die Aktie mit Gewinn verkaufst. Wenn der Kurs steigt und Du sie hälst, ist das noch kein Gewinn und kann nicht angerechnet werden.

allerdings kann dies als "Vermögen" gelten und Du kannst "gezwungen" werden, dies erstmal zu verkaufen.  Ein gewisser Freibetrag gilt natürlich, dessen Häöhe ich momentan nicht weiß

Freibetrag ist 150€ pro Lebensjahr plus einmalig 750€.

wenn du von deinen erträgen gut leben kannst, bekommst du u.U. sogar gar kein ALG I

Was verstehst du unter Investitionen?

Tradest du ein paar CODs per App für ein paar Mark fünfzig?

Oder echte Investitionen?