Werden 440€ brutto versteuert?
Hey und guten Morgen. Also die Ausbildung zum Zahntechnicker finde ich ziemlich cool und auch die beste Vorlage fürs Zahnmedizinstudium. Jedoch beträgt hier die Ausbildungvergütung im ersten Jahr um die 440€ brutto und im zweiten Jahr 503€ brutto. Ich weiß, dass man bei einen Einkommen von 450€, zb durch einen Nebenjob, nichts an steuern abgeben muss. Quasi das man die vollen 450€ behalten kann ohne das der Staat darauf zugreift. Nun frage ich mich ob 440€ brutto ebenfalls versteuert werden oser ich die vollen 440€ behalten darf, weil eben die 450€ marke nicht überschritten wurde? Kann mir das jemand vllt mal erklären bitte? Danke im voraus.
4 Antworten
Bei Lohnsteuerklasse I müssen noch keine Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli gezahlt werden.
Es werden aber natürlich die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vom brutto abgezogen.
Was bitte macht man denn als Technicker, nickt man da die Zähne ab oder so was? Wer zuviel nickt, bekommt leicht Nackenschmerzen.
Aber nun zu einer Frage. Es gibt einen sogenannten Minijob oder auch ibs 450 Euro Job. Da wird man pauschal abgerechnet, d.h. der Arbeitgeber übernimmt pauschal zusätzlich die Abgaben und der Arbeitgeber bekommt dann brutto gleich netto raus.
Nachteilig ist, dass man dann nicht krankenversichert ist (also diese ggf. selbst zahlen müsste) und auch in der Rente wird diese zeit nicht angerechnet. Oft machen das Hausfrauen oder Schüler/Studenten als Zwischenjob nebenbei und sind dabei noch familienversichert. Oder neben dem Hauptjob noch.
Bei dir hingegen ist es eine Ausbildung und das geht nur Sozialversicherungspflichtig, auch wenn dein Einkommen erstmals recht gering ausfällt, das ist ein Vollzeitjob mit Steuerklasse (1, wenn du ledig bist).
Steuern fallen aber trotzdem erst ab ca. 1000 Euro brutto an, allerdings zahlst du ca. 20 % an Sozialabgaben, bei dir ist es also nicht brutto gleich netto.
Lohnsteuer bekommst du hier nicht abgezogen, aber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gehen vom Bruttolohn ab.
achsooooo! na dann! vielen vielen dank. hatte total vergessen, dass es viele kassen gibt, in denen man zahlen muss. omg bin ich verpeilt xD
bei der Lohnsteuer gibt es sowas wie eine Bemessungsgrenze. Solange du weniger als ca. 725€ im Monat brutto verdienst, wird keine Lst. abgeführt. Der Grundfreibetrag beläuft sich auf 8.820€ im Jahr.
Da sich der Grundfreibetrag auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf den Bruttoarbeitslohn bezieht, kann man in Steuerklasse I sogar rund 950 € monatlich verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen.
stimmt.
Soweit ich das verstehe sind die 440,00€ vom Hauptjob und die 450,00€ von einem Nebenjob. Der Hauptjob wird ja über Deine gesetzliche Krankenkasse sozialversichert. Die 450,00€ sind dann ein Minijob, der bei der Knappschaft gemeldet wird. Beim Minijob werden höchstens die Rentenversicherungsbeiträge abgeführt sofern Du keinen Befreiungsantrag beim Arbeitgeben des Nebenjobs abgegeben hast.
Auch wenn Dein Hauptjob weniger abwirft als Dein Nebenjob werden die beiden Jobs NICHT zusammen addiert. Beide Jobs werden getrennt von einander betrachtet.
hier geht es um die Ausbildung. Kein Hauptjob, kein Nebenjob
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse sind keine Minijobs und daher voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Steuern fallen aber erst ab einem Bruttoeinkommen jenseits von 1.000,- € monatlich an.
Es werden nur etwa 21% SV-Beiträge abgezogen.
wieso werden dann einem von 450€ nichts abgezogen?