Werde zum 31.12. gekündigt trotz zahlung der Winterbau Umlage. Ist das Rechtens?

1 Antwort

Also, ich versuche mich mal an einer Antwort...egal was ich jetzt gelesen und recherchiert habe, ich kam immer wieder zum selben Ergebnis.

Diese Winterbauumlage wurde ab dem 01.06.2006 in die Winterbeschäftigungsumlage umgewandelt. Diese fördert die Finanzierung von Aufwendungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe.

Und das ist alles wofür diese vorhanden ist, hat also mit einer rechtmässigen Kündigung nichts zu tun.

Insofern die Kündigung also fristgerecht ist, ist diese auch Rechtens.