werde kündigen, wie viel urlaub steht mir dies jahr zu?

6 Antworten

Nein. Nicht ganz. Ab der Hälfte des Jahres, also ab Juli stehen dir zwar Urlaubstage für das ganze Jahr zu, aber nur noch der gesetzliche Urlaub für die Zeit, in der Du nicht mehr in der Firma bist. Bis 31.08. stehen dir die anteiligen 30 Tage zu. Ergo: 30 Tage Urlaubsanspruch / 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat. 2,5 * 8 Monate des Jahres, die Du noch in der Firma warst= 20. Für die Zeit von September bis Dezember stehen Dir nur noch die gesetzlichen Urlaubstage zu. Dabei kommt es darauf an, ob Du eine 5 Tagewoche oder eine 6 Tagewoche hattest.

24 Werktage : 6 = 4; 4 x tatsächliche Arbeitstage = Mindesturlaubstage im Einzelfall Das rechnest Du dann noch durch 4 (September bis Dezember) und rechnest das zu den 20 Tagen dazu.

Also angenommen Du hattest eine 5 Tage Woche. 24 /6=4 4*5=20 20/4 = 5. Ergo stehen Dir für die Zeit von Januar bis August 20 Tage zu und für September bis Dezember nur noch 5. Also insgesamt 25 Tage.

Tamuril  29.04.2012, 17:20

Imagar hat übrigens recht. Du solltest darauf achten, dass der letzte Arbeitgeber Dir eine Urlaubsabgeltungsbestätigung gibt. Dann hast Du beim neuen Arbeitgeber keinen Ärger.

Natürlich die "anteilige" Rechnung.

8/12 also 2/3 von 30 Tagen, also 20 Tage.

Da gibt es dann auch kein"Rundungsproblem"

Voller Urlaubsanspruch! Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

imager761  29.04.2012, 17:14

Liest du deine eigenen Links eigentlich, bevor du solch vollmundigen Unsinn behauptest?

"Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer [...] wenn er [...] aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet [...]"

G imager761

Maximilian112  29.04.2012, 17:28
@imager761

Da weder a) b) noch c) zutreffen ist der volle Jahresurlaub zu gewähren.

Ja ich lese die Links.

Tamuril  29.04.2012, 17:16

Stimmt nicht. Nur der gesetzliche.

ralosaviv  29.04.2012, 17:27
@Tamuril

imager und tamuril, ihr liegt beide falsch. Gerade das, was hier durch Klammern und Punkte ersetzt wurde regelt im Gesetzestext, dass in der Tat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht. Das BUrlG regelt zudem nicht, dass dies nur für den gesetzlichen Urlaub gelten soll. Wenn der ArbG das möchte, muss er das vertraglich vereinbaren. Ansonsten darf er auch den freiwilligen Anteil nicht zwölfteln.

Wenn du vor der Kündigung deinen Jahresurlaub voll genommen hättest, würde dir das lediglich bescheinigt, damit du den Resturlaub nicht beim neuen Arbeitgeber noch einmal beanspruchwen könntest. Wenn das nicht der Fall ist steht dir für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 des Jahresurlaubs zu.

Dir steht nach Kündigung überhaupt kein Urlaub zu, wenn der anderweitig verplant ist oder dein Chef dich bis zum letzten Tag beschäftigen möchte und ausbezahlt :-O

Andernfalls bei vollem Anspruch 8/12, also 20 Tage, beantragen und sehen, was geht.

Übrigens: Wenn du den erst beantragst und danach kündigst, kann er natürlich widerrufen werden :-)

Wurde er vor Kündigung genommen, bekommst du bei deinem neunen AG keinen mehr.

G imager761

arielle1234 
Fragesteller
 29.04.2012, 17:18

Also konkret gehts darum: ich hab anfang des jahres urlaub für die 1. 3 wochen im august beantragt und auch genehmigt bekommen. Hab dann eine 14 tägige reise gebucht, das weiss mein chef auch. jetzt hab ich aber die chance bekommen, ab dem 1.9. eine neue stelle anzutreten und will kündigen. das hiesse dann also, ich arbeite normal bis zum 30.7. und gehe dann 3 wochen in urlaub und muss dann noch 1 woche arbeiten bis ich in die neue firma wechsel. kann man chef echt sagen, dass mein urlaub flachfällt?!