Werbungskosten zu hoch?

3 Antworten

Max. kannst du deine gezahlte Steuer zurück bekommen.

Daran denken, nicht nur die Maßnahmekosten können abgesetzt werden.

Lernmaterial, Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Fahrten zu Lerngruppen/Prüfungsvorbereitung etc.

Kann ich die Werbungskosten in dem Fall komplett absetzen und wieviel erhalte ich vom Finanzamt zurück?

Komplett absetzen - ja (siehe Antwort von Steuerbaer!) ;-)

Du erhälst vom Finanzamt für diese Weiterbildung nichts zurück, sondern es wird nur dein zu versteuerndes Einkommen reduziert! Dabei kommt es auf deinen Grenzsteuersatz an, wie hoch die Erstattung für dich ausfällt.

Bei deiner o.g. Steuerschuld von 10.000 € entspricht dies ca. 23% Durchschnittssteuersatz als Single in der Grundtabelle.
Viel wichtiger dagegen ist für deine zusätzl. Steuererstattungen dein Grenzsteuersatz, also die Belastung der letzten 1.000 €, hier bei deinen Angaben ca. 38% !

Demnach ist die zusätzl. Erstattung aufgrund deiner berufl. Fortbildung von 10.000 € einmalig ca. 38% = ca. 3.800 € ;-)

Bei Aufteilung auf 3 Jahre mit jeweils 3.666 € (nicht 8.666 € wie von dir oben angegeben!) wären dies ca. 3.666 € x 40% = ca. 1500 € mehr Erstattung pro Jahr.

Gruß siola55

PS: Bitte unbedingt beachten bei den Fahrtkosten zur Fortbildung: dies sind immer "Dienstfahrten" und somit Hin- u. Rückweg absetzbar; evtl. noch Mehraufwendungen für Verpflegung usw.


Werbungskosten sind nach § 11 (2) EStG in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Eine Verteilung kommt also nur in Betracht, wenn die Weiterbildungskosten in verschieden Jahren anfallen.

Die steuerliche Auswirkung kann man auch nicht isoliert betrachten. Generell gilt aber, dass der Ansatz von Werbungskosten in Veranlagungszeiträumen mit einem höheren Einkommen aufgrund des progressiven Steuersatzes zu einer höheren Erstattung führen.

Die Weiterbildungskosten betragen für drei Jahre 11.000€. Wenn ich alles bei Beginn bezahle, betragen die Kosten nur 10.000€.

@greife

dann lieber 1.000 € weniger bezahlen, wenn es dir möglich ist es auf einmal zu zahlen. Mit der Verteilung auf 3 Jahre, sparst du keine 1.000 € Steuern ein.

@Steuerbaer

Kann ich denn bei 10.000€ Steuern 15.000€ als Werbungskosten absetzen? Und wieviel erhalte ich dann zurück?

@greife

Sicher geht das. Sie Werbungskosten werden aber nicht von der gezahlten Steuer abgezogen. Sie mindern lediglich dein zu versteuerndes Einkommen.

Wenn du also mal fiktiv angenommen 50.000 € verdient hast, musst du dann nur die Steuer bezahlen, die bei einem Einkommen von 35.000 fällig wäre. Dies soll aber nur das Prinzip verdeutlichen, weil nicht der Bruttoverdienst als Besteuerungsgrundlage maßgeblich ist, sondern das zu versteuernde Einkommen.

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