Werbungskosten bei Abbruch des Studiums?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du diese Werbungskosten im letzten Jahr, also 2017 hattest, so kannst du diese in der Erklärung für 2017 angeben. Jegliche steuerrelevanten Kosten wie Werbungskosten, Krankheitskosten etc. kann man immer für das Jahr geltend machen, in dem sie entstanden sind, bzw. laut Rechnung beglichen wurden.

Wenn du aber die Steuererklärung für 2018 meinst, du diese Werbungskosten aber in 2017 hattest, so kannst du sie hierfür nicht heranziehen. Dabei ist die Aufgabe des Studiums in 2018 unerheblich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Ja, ich meine die Steuererklärung für 2017.

Ich habe mein Studium zum Sommersemester 2017 begonnen und zum Ablauf des Sommersemesters 2018 beendet. Mir ging es nur darum, ob das Finanzamt die Werbungskosten anerkennt, da ich das Studium nicht erfolgreich zu Ende gebracht habe.

@mrkshw

Ja, das ist unabhängig davon, ob du abgebrochen hast oder nicht. Man kann auch Bewerbungskosten absetzen für Jobs, die man dann nicht bekommen hat, nur als Beispiel.

@rotreginak02

Super, vielen Dank nochmal! Du hast mir sehr geholfen! :)