Werbungskosten als Auszubildende wegen der Bahncard?

4 Antworten

Ist da was dran?

Nein. Bzw. es wird oft falsch dargestellt. Du kannst für die einfache Fahrt 30 Cent pro km steuermindernd ansetzen.

(Ich verdiene im Monat 911 Brutto falls es eine wichtige Rolle spielt)

Es spielt eine Rolle, denn damit hast du - Klasse I vorausgesetzt - keinerlei Steuerabzüge. Also verpuffen die Werbungskosten im nichts.

Hat jemand von euch auch so nen Antrag verschickt?

Es nennt sich Einkommensteuererklärung. Aber wie gesagt es bringt bei dir nichts. Wer nichts an Steuern zahlt, kann auch nichts erstattet bekommen. Dein Gesamtbetrag der Einkünfte wird auch nicht negativ, also gibt es ebenfalls keinen Verlustvortrag.

Mit 911 brutto zahlst Du so gut wie keine Steuern.

Nur von gezahlten Steuern lässt sich etwas absetzen.

Machst Du einmal eine Steuererklärung, wirst Du jedes Jahr eine machen müssen - sehr, sehr lästig.

Ich habe noch NIEMALS eine Steuererklärung abgegeben - und bin seit mehr als 30 Jahren im Beruf.

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Für diese lächerlichen 12 Kilometer solltest Du Dir einen Roller kaufen und selbst fahren - das rechnet sich schnell.

Absetzen ist nicht - weil Du kaum Steuern zahlst.

Sinnlos.

wurzlsepp668  05.12.2015, 16:38

seufz ....

Woher hast Du das Märchen, dass bei einmaliger Abgabe der Erklärung jedes Jahr eine zu machen ist?

rehgiiina  05.12.2015, 16:42
@wurzlsepp668

auch ohne "seufz":

Du hast sogar Recht, das ist der hartnäckigste Steuerirrtum:

ZITAT:

Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das immer tun Falsch! Es gibt einen Unterschied zwischen der Pflicht- und der Antragsveranlagung. Bei Arbeitnehmern, die neben ihrem Arbeitslohn keine oder nur in geringem Maße andere Einkünfte erzielen, gilt die Besteuerung des Arbeitslohns durch die Lohnsteuer grundsätzlich als abgegolten.

Sie können sich jedoch auf Antrag dafür entscheiden (z.B. bei hohen Werbungskosten), eine Einkommensteuererklärung einzureichen (Wahlrecht). Dieses Wahlrecht kann jedes Jahr aufs Neue getroffen werden.

Allein durch diesen Irrtum, nun jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben zu müssen, verzichten viele Arbeitnehmer auf eine Erstellung einer Einkommensteuererklärung und demnach ggf. auch auf eine lukrative Erstattung. Insbesondere wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weit ist (mindestens 15 km), lohnt es sich in der Regel, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sobald der für alle Arbeitnehmer geltende Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000,- €, der bereits in der Lohnsteuerberechnung des laufenden Arbeitslohnes berücksichtigt wurde, überschritten ist, wirkt sich jede weitere Ausgabe steuermindernd aus (z.B. Fachliteratur, Fortbildungskosten etc.).

Aber es ist noch nicht zu spät. Arbeitnehmer können rückwirkend für 4 Jahre eine Antragsveranlagung einreichen, d.h. in 2015 noch für die Jahre ab 2011. Eine Berechnung lohnt sich in jedem Fall. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für Arbeitnehmer:

Demnach ist eine Einkommensteuererklärung immer einzureichen (Pflichtveranlagung), wenn z.B. bei Eheleuten die Steuerklassen 3 und 5 gewählt wurden oder neben dem Arbeitslohn auch Einkommensersatzleistungen (Arbeitslosengeld etc.) bezogen wurden.

ZITAT ENDE

Quelle:
http://frey-steuerberatung.de/die-zehn-populaersten-steuerirrtuemer/

Trotzdem:

Wer keine Steuern zahlt kann auch nichts steuermindernd geltend machen.
Brain15 
Fragesteller
 05.12.2015, 16:57

Hallo, 

eigentlich sind es ca. 24 km hin und zurück und das war ja nur die Bahnstrecke. Von zu Hause aus wären das insgesamt ca. 38km.
Ich hab eine ganz normale Frage gestellt die man in der Regel auch ganz normal antworten kann.. Die Idee ist aufkeinenfall sinnlos/lächerlich aber trz danke für die Antwort.

kevin1905  05.12.2015, 17:36

Mit 911 brutto zahlst Du so gut wie keine Steuern.

In den Klassen I, II, III und IV gibt es bei 911,- € Brutto gar keine Steuerabzüge. Nur in V oder VI.

Machst Du einmal eine Steuererklärung, wirst Du jedes Jahr eine machen müssen

Das ist falsch.

Eine EStE muss abgeben wer

  • Einkünfte hat die keinem Quellensteuerabzug unterliegen (selbst. Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte wie z.B. Renten und ausländische Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungssteuer unterworfen sind - vgl. §§ 13, 15, 18, 20, 22, 32d EStG)
  • Neben seinem Arbeitslohn (§ 19 EStG) Entgeltersatzleistungen bezieht die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z.B. Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld der ges. Krankenkasse (§ 32b EStG)
  • Arbeitslohn bezieht, welcher über die Klassen V oder VI abgerechnet wurde.

In anderen Fällen gibt es keine Pflicht zur Abgabe (nachzulesen in §§ 149 AO, 25, 46 Abs. 2 EStG, 56 EStDV)!

Ich habe noch NIEMALS eine Steuererklärung abgegeben - und bin seit mehr als 30 Jahren im Beruf.

Dann hast du wahrscheinlich dem Fiskus Geld geschenkt.

Spätestens wenn du Rentner/in wirst könnte sich das ändern und du bekommst die Aufforderung die Erklärung abzugeben, denn Renten unterliegen, wie wir festgestellt haben, keinem Quellensteuerabzug.

Sinnlos

Zumindest einen korrekten Abschluss in deinem Beitrag. Die Begründung fehlerhaft, aber Ergebnis stimmt.

Es gibt bei der Steuererklärung eine sogenannte Pauschale von 1000,-- EUR. Also nur wenn Du weitere Werbungskosten beim Finanzamt nachweisen kannst, würden die Aufwendungen für die Fahrtkosten von Deinem zu versteuerten Einkommen abgezogen werden. Das heißt, dass Du nicht 0,30 Euro pro Entfernungskilometer "erstattet" bekommst.

Brain15 
Fragesteller
 05.12.2015, 17:00

Vielen Dank für Ihre neutrale Antwort :)

Seufz ....

das Finanzamt zahlt KEINE Fahrtkosten zurück

vielmehr sind Fahrtkosten als Werbungskosten zu berücksichtigen. Werbungskosten verringern das zu versteuernde Einkommen, somit wird weniger Steuern bezahlt.

bei Deinem Verdienst ist eine Steuererklärung aber (außer bei Vermögenswirksamen Leistungen) sinnlos

wurzlsepp668  05.12.2015, 17:36

negative Beurteilung für eine korrekte Antwort?

Vielen Dank!!

kevin1905  05.12.2015, 17:37

Wer hat denn hier negativ bewertet? Kann wieder jemand die Wahrheit nicht vertragen? :D

Brain15 
Fragesteller
 05.12.2015, 17:51

Im Zukunft sollten sie die Wörter: "Seufz und sinnlos" zu "Hallo und Gruß" umsetzen^^
Sowas ist für den Fragesteller sehr unangenehm..
Trotzdem bekommen sie ein Dankeschön :)
( Nichts schreiben ist nicht unbedingt etwas negatives :P )

wurzlsepp668  05.12.2015, 20:18
@Brain15

ähm, wenn ich darauf hinweise, dass eine Steuererklärung aufgrund der Höhe des Verdienstes keinen Sinn macht, darf ich nicht sinnlos schreiben?

Achso. Alles klar.