Werbung im Briefkasten trotz Verbotsschild...kann ich da was machen?

5 Antworten

Einfach einen festen Aufkleber über die Briefkastenanlage kleben reicht nicht weil nicht zulässig.

Hatten das selbe auch bei uns. Dann ist ein neuer eingezogen und der wollte aber Werbung haben. Hat erstmal zu Unstimmigkeiten geführt habe mich dann mal beim Mierterbund erkundigt die sagten mir

"jede Wohneinheit entscheidet selber ob diese Werbung oder kostenlose Zeitungen erhalten möchte oder nicht und hat dieses am dazugehörigen Briefkasten kenntlich zumachen."

Also habe ich 6 Aufkleber besorgt (Keine Werbung, Keine kostenlosen Zeitungen") kostete 2 € alles einheitlich und alles ist seitdem gut.

Aber Achtung diese Aufkleber schützen nicht vor allem. Zum Beispiel Telefonbücher werden trotzdem zugestellt oder der städtische Müllabfuhrplan sind davon ausgeschlossen da es sich hierbei um eine Info für die Einwohner handelt.

Nein. Bitte trage es mit Gelassenheit und entsorge einfach die Werbung.

Ja. Den Verstoß abmahnen, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern. Falls die abgegeben wird: Vertragsstrafe geltend machen. Falls nicht: Die Unterlassung einklagen.

Einziges Problem: Du musst rauskriegen, wer den Einwurf rechtlich zu verantworten hat.

Rechtlich ist da nichts zu machen, weil ein solcher Aufkleber nur eine Bitte, aber kein Gesetz oder rechtliches Verbot darstellt.

Du kannst dich aber beim zuständigen Unternehmen beschweren bzw. es darauf hinweisen, dass dir unerwünschte Werbung in den Briefkasten geworfen wird

Ja, aber wo genau du dich beschweren musst, weiss ich nicht.