Wer zahlt, wenn die KFZ-Werkstatt die Mist gebaut hat ihren Fehler nicht reparieren kann?

3 Antworten

Vorher ganz normal mit der Werkstatt reden wie sie sich das vorstellen es zu ändern, danach weitere Massnahmen einplanen und eingreifen. Falls notwendig Klage einreichen

Hi, also 1. Schritt ist es die Mängel zu dokumentieren (schriftlich und bildlich) sowie an die Werkstatt eine Mängelrüge zu schreiben, mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung z.B. 14 Tage. Mann kann sich auch an die Schlichtungsstelle der jeweiligen Innung oder Handwerkskammer wenden und um Hilfe bitten. Sonst bleibt nur der Weg zum Anwalt mit Klageeinreichung. Hilfreich ist auch ein unabhängiges Gutachten des Schadens. Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sprich noch einmal mit der Werkstatt, denn das fällt unter Gewährleistung. Sie hätten dir sonst sagen müssen, das sie die alte Innenverkleidung nur provisorisch anbringen konnten. Somit bist du ja von einer korrekten Reparatur ausgegangen. Frage wie sie sich eine Lösung vorstellen und nicht abwiegeln lassen, das war ja schon die erste Antwort.