wer zahlt Streugut?
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus zur Miete , in der Erdgeschosswohnung. Unser Vermieter nutzt die obere Etage beruflich als Büroräume, wo er täglich von 8.00 Uhr bis 18 Uhr seiner Arbeit als Wohnungsverwalter nachgeht. Wir haben laut Mietvertrag die Pflicht rund ums Haus alles in Ordnung zu halten, was bedeutet, dass wir im Winter bei Schnee und Eis auch räumen, bzw. streuen müssen. Wer muss für das Streugut sorgen?
3 Antworten
Hallo,
die Geräte zum Räumen und das Streugut sind grundsätzlich vom VM bereit zu stellen.
Ein "Abwälzen" der Beschaffung des Streugutes(oder Geräte) auf die Mieter muß gesondert im Mietvertrag vereinbart sein.
Ebenso muß der Winterdienst explizit im Mietvertrag genannt sein.
Der Vermieter der auch alle anderen Hilfsmittel besorgen muss.