Wer zahlt Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung beim Rechtsfall?

5 Antworten

Hallo,

der Selbstbehalt ist zunächst einmal vom Versicherungsnehmer zu tragen.

Es besteht jedoch die Möglichkeiten, dass dem Prozess-Unterlegenen die Verfahrenskosten auferlegt werden. Dies KANN, muss aber nicht so sein....

Viele Grüße

Loroth

(P.S.: Wenn jeder Anwalt für jedesmal, wenn er im Vorfeld einen positiven Prozessausgang prophezeit und dann doch unterliegt, 100 € zahlen müsste, wäre der griechische Staatshaushalt in 6 Monaten saniert...)

Das sagt doch schon der Name Selbstbeteiligung. Wenn der Schaden geringer ist zahltst du auch nur die geringeren Kosten.

Der Richter bestimmt die Kostenaufteilung. dabei ist es vollkommen egal ob du eine Rechtsschutzversicherung hast. Wird dem Streitgegner das Kostenrisiko auferlegt, zahlt er die gesamten Kosten.  Wird eine prozentuale Aufteilung geurteilt, zahlst du deine Selbstbeteiligung selbst.

Der Vertragsinhaber. Kann aber von anderen Personen (nach Rechtslage) eingefordert werden.Aber das ist dann eine andere Baustelle.

Die Selbstbeteiligung bezahlt man je Schadenfall selbst. Man bekommt aber im Falle des Obsiegens die Kosten vom Unterlegenen zurück und damit auch den Kostenanteil, den man selbst zahlen musste.

Also ich zahle die 150€ im Voraus und wenn telefonica O2 die 90€ an meinen Anwalt nach dessen Einschätzung zahlt dann müssen sie auch die 150€ mit überweisen (nebst Anwaltskosten)?

@Mickan1994

Auch die Rechtsschutzversicherung holt sich die Kosten ja wieder zurück, wenn der Gegner verurteilt wurde. Die Rechtsschutzversicherung macht im Prinzip nur das Risiko kalkulierbar. Bei eniem völlig aussichtslosen Fall nützt dir eine RS-Versicherung auch nichts.