Wer zahlt Notunterkunft nach Wohnungsbrand?

 - (Versicherung, Kosten, Notunterkunft)

5 Antworten

Bei der Renovierung haben wir einen Kaminschacht entdeckt. Da wir sowieso ein neue Thermo Gas-Brennwertheizgerät kaufen/montieren müssen, haben wir diese Kaminschacht getestet, indem wir paar Papiere darin gebrannt haben.

Tolle Idee.

Nach 2-3 Stunden kamen wir nach Hause. Die Feuerwehr waren auch bereits da, und haben auch bereits meine Wohnung untersucht.

Die Inbetriebnahme einer Feuerstätte ist auch in Österreich ausschließlich nach Begutachtung durch den zuständigen Rauchfangkehrer zulässig. Und hier sieht man auch exemplarisch, wieso wohl. Für die dadurch entstandenen Schäden seid ihr in vollem Umfang haftbar. Zudem droht hier eine Geldbuße i.H.v. bis zu € 5000.-- (je nach BL unterschiedlich).

http://www.richtigheizen.at/ms/richtigheizen_at/recht/geltende_gesetze/

Frage: Der Junge Mann in nebenan Wohnung müssen in ein Notunterkunft/Hotel wohnen, Wer übernimmt die Hotel/Notunterkunft Kosten? Versicherung?

Na wer wohl? Logischerweise ihr, denn ihr habt den Brandschaden ja verursacht.

NB.: Je nach Vertrag und Kulanz wird hier selbst bei vorhandener Versicherung ggfs. keine Deckung gewährt - denn das hier grenzt bereits an Vorsatz. Demzufolge werden sich die Geschädigten bei euch direkt ihr Geld holen.

Ich habe ein Aufforderung von der Vermieter bekommen, dass ich die Hotelkosten zahlen muss?

Sic. Und das ist erst der Anfang.

Aus Respekt/Moral, möchte ich ihn gewissen Summe zahlen, aber ich habe selbst kaum Geld.

Irrelevant.

Der Vermieter verlangt über 2500€. Das steigt dann noch monatlich.

Ich schätze die Ausfall- und Wiederherstellungskosten nach dem Foto auf wenigstens € 30000.--, wenn schon die Unterbringung bei € 2500.-- liegt. Eine verrußte Wohnung (wovon aufgrund der Notwendigkeit zum Umzug auszugehen ist) lässt sich ohne Totalrenovierung nicht weiter nutzen.

Der Haftpflichtversicherung melden.

Diese prüft dann:

  • Bist Du haftpflichtig, falls nein wird sie Dich gerichtlich vertreten
  • Falls ja prüft sie ob es grob fahrlässig war, falls nicht dann wird sie zahlen

Wenn Du keine Haftpflichtversicherung hast bleibt nur der Weg zum Anwalt wegen einer Beratung damit Du ein wenig Rechtssicherheit in dieser nicht alltäglichen Angelegenheit hast.

Schuldanerkenntnisse und Teilschuldanerkenntnisse wie "ja, ich werde einen Teil bezahlen oder ja war ja meine (Mit)Schuld" solltest Du nicht machen.

Wie gesagt für sowas ist die Haftpflichtversicherung da.

(Und ich verstehe nicht warum nicht jeder eine hat)

FordPrefect  16.01.2018, 14:34

In Anbetracht der Frage ist wohl davon auszugehen, dass es keine PHV gibt. Sonst würde der OP wohl kaum hier Rat suchen, sondern den Fall seinem VR übergeben.

Detlef32  18.01.2018, 00:00
@FordPrefect

Hab ich mir auch gedacht - aber es gibt Frager die verstehen null, nix, weniger als nix von Versicherungen und denken nicht an ihre Haftpflichtversicherung.

Und ich würde, wenn ich keine Haftpflicht hätte, auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Denn der kann die Unterlagen der Feuerwehr anfordern und klären was denn die Fachleute von Haftung halten. Kostet was - aber selbst verschuldet weil keine Haftpflicht für 60 Euro im Jahr.

Privathaftpflicht vorhanden?

Welche Summe du zahlen willst ist nicht relevant. Du hast den Schaden schuldhaft verursacht, ergo musst du ALLE Kosten, die anfallen, sowie zweckdienlich und erforderlich sind, den vorigen Zustand widerherzustellen erstatten.

Es gibt keine Begrenzung von Schadenersatz in Deutschland.

Zelestis 
Fragesteller
 15.01.2018, 21:20

Wir sind aus Österreich. Laut der Polizeibericht, ist hier niemand schuld. Ich habe es erklären lassen, Es ist gleich gestellt wie:

Ein Passant raucht und schmeißt das Zigarette (mit Glut ) auf Boden, durch wind ist es in einem Haus Garage rein geflogen und dort das Haus abgebrannt. Da gibt es auch keine Schuld. Da es keine Absichtliche Hintergrund gibt. Nur ein Zufall. Das kann niemand vorher sehen.


Meine Frage ist: Wie wird sowas geregelt ? Was zahlt die Haushaltversicherung und co ?

FordPrefect  16.01.2018, 10:31
@Zelestis
Wir sind aus Österreich. Laut der Polizeibericht, ist hier niemand schuld.

Die Polizei ist zur Klärung von Schuldfragen auch nicht zuständig. Diese Aussagen sind daher wertlos. Abgesehen davon würden sie sich ausschließlich auf strafrechtliche Belange erstrecken.

Ein Passant raucht und schmeißt das Zigarette (mit Glut ) auf Boden, durch wind ist es in einem Haus Garage rein geflogen und dort das Haus abgebrannt. Da gibt es auch keine Schuld. Da es keine Absichtliche Hintergrund gibt. Nur ein Zufall. Das kann niemand vorher sehen.

Absicht wäre Vorsatz. Auch das hat rein gar nichts mit Schuld und noch viel weniger mit Haftung im versicherungsrechtlichen Sinn zu tun. In dem vorgenanten Beispiel würde den Raucher mindestens eine Teilschuld treffen.

Apolon  16.01.2018, 12:21
@Zelestis

Tatsache ist, dass dieser Schaden durch dich und deine Familie verursacht wurde.

Bedeutet dann natürlich auch, dass du für alle Schäden aufkommen musst.

Und die Polizei hat gar nicht das Recht zu beurteilen, wer für den Schaden aufkommen muss!

Dafür sind die Gerichte da - und ich vermute mal, dass es bei diesem Brandschaden zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Welche Versicherungen du hast, bzw. ob diese hier überhaupt zahlen, kann ich nicht beurteilen, denn man könnte bei dem Brandschaden auch Vorsatz unterstellen.

kevin1905  16.01.2018, 12:42
@Apolon

Ich bin hier mental noch ehr bei grober Fahrlässigkeit als bei Vorsatz.

Apolon  16.01.2018, 13:22
@kevin1905

mich irritiert, dass der TE als Mieter in einem versteckten und vermutlich nicht brauchbarem Kaminschacht Papiere verbrannt hat. Daher unterschreibe ich hier keine grobe Fahrlässigkeit. Für mich ist dies Vorsatz.

DerHans  16.01.2018, 13:53
@Apolon

Vorsatz wär es, wenn er bewusst diesen Kamin hoch jagen gewollt hätte..

Hier wurde nur grob fahrlässig versäumt diesen Kamin vom Schornsteinfeger frei geben zu lassen.

FordPrefect  16.01.2018, 14:31
@Apolon

Ich verstehe den OP so, das er Eigentümer der betreffenden Einheit respektive des Objektes ist - das nämlich würde auch erklären, warum er beim Renovieren einen zugemauerten Kamin freilegen konnte, und auch überaupt die Entscheidungshoheit hat, einen Ofen einzubauen. Der Schaden trat also in seinem eigenen Objekt (siehe Foto), aber aufgrund Undichtigkeit auch beim angrenzenden Nachbarn auf, dessen Wohnung dadurch scheinbar unbewohnbar ist. Der Mieter der betreffenden Einheit ist konsequenterweise ins Hotel gezogen (wo soll er auch sonst hin), und dessen Vermieter fordert vom Verursacher die Kosten ein.

FordPrefect  16.01.2018, 14:33
@kevin1905

Sähe ich ähnlich, wäre der Verursacher nicht einfach danach auch noch in aller Seelenruhe stundenlang Einkaufen gegangen. Hier könnte man schon argumentieren, dass ein Schaden mindestens mittelbar in Kauf genommen wurde.

Apolon  16.01.2018, 16:22
@FordPrefect

@FordPrefect,

Dies wäre zwar möglich.

nur stört mich dieser Text:

Frage: Der Junge Mann in nebenan Wohnung müssen in ein Notunterkunft/Hotel wohnen, Wer übernimmt die Hotel/Notunterkunft Kosten? Versicherung?

Ich habe ein Aufforderung von der Vermieter bekommen, dass ich die Hotelkosten zahlen muss?

Es geht aus dem Text nirgends hervor, dass es sich um 2 unterschiedliche Häuser handelt. 

Daher könnte man auch vermuten, dass er Mieter im Gebäude ist und lediglich die Wohnung für seinen Einzug vorbereiten sollte (Tapezieren, Bodenbelag usw - was halt ein Mieter machen darf.)

Aber vielleicht äußert er sich ja noch dazu.

Zelestis 
Fragesteller
 16.01.2018, 23:19
@Apolon

Ich verstehe eure Aufregungen nicht.

Wir brannten Paar Papiere, das war gerade mal 1-2 minuten klein Feuer. Wir haben auch natürlich das Feuer gelöscht, bevor wir einkaufen gingen. Es geht nur um, ob die Kaminschacht noch funktioniert oder nicht, wir haben dort nicht Wohnung angeheizt. Wie polizei und Feuerwehr da waren, gab es auch keine Feuer.

Übrigens habe ich es falsch formuliert über "Kaminschacht entdeckt":

Wir haben Rigibswand entfernt, und ein Kamintür + Kaminrohr (heißt es so?) entdeckt. Wir haben KEINE Kaminschacht von Mauer freigelegt. Laut der Bericht von Polizei, gehört diese Kaminschacht eindeutig zu uns, Weil wir die einzige sind, die Zugang zu Kamintür haben.

@Apolon

Wir wohnen in eine Superädifikat, wir haben der selben Grundstückbesitzer wie das neben Haus (Das Nebenhaus gehört dem Grundstückbesitzer). Wir zählen im grunde auch zu Mieter/Pächter und zahlen monatliche Miete und Betriebskosten.

Wir wollen jetzt die Verantwortung nicht verdrehen. Nun als Bewohner mit Immigrationshintergrund, woher hätten wir wissen können, dass man für sowas eine Genehmigung braucht, Vor allem, dass es undicht war. Das war definitiv keine Absicht aus unsere Seite.

Wir haben davor noch nie eine Wohnung mit Kamin gehabt, deswegen würden wir auch nie in diese Situation gekommen. und nach Genehmigungen Recherschieren

Ist das denn keine Unfall?

Eigentlich ersuche ich Rat von euch, und keine Schuldzuweisung.

Was würdet ihr tun jetzt?

kevin1905  16.01.2018, 23:56
@DerHans

Bedingter Vorsatz wäre auch Vorsatz.

Bedingter Vorsatz auch genannt "billigend in Kauf nehmen".

Wie z.B. wenn man mit 170 durch die Innenstadt über rote Ampeln fährt und Leute tötet.

Daher kann ich verstehen, dass es schwierig ist hier zu einem eindeutigen Urteil zu kommen.

FordPrefect  17.01.2018, 08:29
@Zelestis
Wir brannten Paar Papiere, das war gerade mal 1-2 minuten klein Feuer.

Nach den Rauchspuren waren das wohl mehr als nur ein paar Blätter. Kann natürlich auch sein, dass Materialreste im Kamin Feuer gefangen haben. Pech für euch.

Wir haben Rigibswand entfernt, und ein Kamintür + Kaminrohr (heißt es so?) entdeckt.

So ungefähr hatte ich mir dss auch gedacht.

Wir wohnen in eine Superädifikat, wir haben der selben Grundstückbesitzer wie das neben Haus (Das Nebenhaus gehört dem Grundstückbesitzer). Wir zählen im grunde auch zu Mieter/Pächter und zahlen monatliche Miete und Betriebskosten.

Den Begriff habe ich schon lange nicht mehr gehört (es gibt ihn m.W. auch nur in A). Das bedeutet, das Häuschen in dem ihr wohnt, steht auf fremdem Grund. Und ihr zahlt dafür Pacht an den Eigentümer.

Wir wollen jetzt die Verantwortung nicht verdrehen. Nun als Bewohner mit Immigrationshintergrund, woher hätten wir wissen können, dass man für sowas eine Genehmigung braucht,

Naja, in dem man vielleicht mal vorher fragt ;-) Nichtsdestotrotz trifft euch das Verschulden, egal, ob ihr das nun wusstet oder nicht. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Vor allem, dass es undicht war.

Das konntet ihr auch nicht wissen, aber genau deswegen (unter anderem) daf man Kaminzüge - noch dazu stillgelegte - nie einfach in Betrieb nehmen. Was, wenn der Kaminzug weiter oben verschlossen gewesen wäre? Dann hättet ihr evtl. den Nachbarn mit Rauchgasen geflutet (oder eure eigene Wohnung) - von Kohlenmonoxid (geruchlos!) ganz zu schweigen.

Ist das denn keine Unfall?

Jein. Ein Unfall wäre versicherungstechnisch ein nicht durch willentliche Entscheidung herbeigeführtes Schadereignis, respektive (im Sachbereich) durch Fehleinschätzung oder menschliches Versagen verursacht (grob ausgedrückt). Die Abgrenzung zu Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz ist aber fließend, und geschieht immer im Einzelfall. Ihr habt zudem Riesenglück gehabt, dass es nicht zu Personenschäden gekommen ist durch euren Leichtsinn - denn dann würdet ihr ggfs. bis an euer Lebensende Schadenersatz in unbegrenzter Höhe leisten müssen. Bitte unverzüglich eine PHV abschließen. Das ist ansonsten beim kleinsten Fehler euer persönlicher Ruin.

Eigentlich ersuche ich Rat von euch, und keine Schuldzuweisung.

Die Schuldzuweisung erfolgt auch nicht durch die Mitwirkenden hier, sondern ergibt sich aus der Fallschilderung.

Was würdet ihr tun jetzt?

Mit dem Nachbarn eine Regelung treffen, wie ihr die durch euch verursachten Schäden abbezahlt in Raten. Außerdem würde ich mir schleunigst einen Anwalt suchen.

Die Hausratversicherung, wenn der Nachbar eine hat ...wenn nicht, dann wohl derjenige, der den Brand verursacht hat ... Also du. Und wenn du grob fahrlässig gehandelt hast, wirst du von deiner Versicherung die rote Karte kriegen und von der Polizei noch eine Anzeige obendrauf ... im Grunde zahlst du sowieso

Einen Kaminschacht kannst du nicht einfach selbst in Benutzung nehmen. Der hätte zuerst vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden müssen.

In deiner Haftpflicht ist aber auch "grobe Fahrlässigkeit" gedeckt. Mit eurem eigenen Schaden sieht das schon anders aus. Eine Hausratversichertung kann die Leistung zumindest reduzieren

Apolon  16.01.2018, 12:24
Eine Hausratversichertung kann die Leistung zumindest reduzieren

Seit wann zahlt die Hausratversicherung auch Gebäudeschäden!

DerHans  16.01.2018, 13:50
@Apolon

Man kann ruhig davon ausgehen, dass dann auch der Hausrat beeinträchtigt wird. Bist du schon mal in einer Wohnung gewesen, wo es NUR einen "Sengschaden" gegeben hat?

Apolon  16.01.2018, 16:15
@DerHans

Bei Wohnungen die gerade renoviert bzw. saniert werden - JA