wer zahlt nach Zwangsversteigerung das Guthaben aus den Nebenkosten

6 Antworten

Da bei so einer Zwangsversteigerung selten etwas übrigbleibt und der Vermieter Pleite ist, sieht es schlecht aus! Trotzdem sollte ihr Euch wie die anderen Gläubiger auch, beim ehemaligen Besitzer anstellen! Vielleicht erbt der ja mal was oder gewinnt im Lotto!

Wenn jemand in die Insolvenz geht, dann sollte man spätestens dann seine Forderungen bei ihm bzw. dem Insolvenzverwalter anmelden. Hat man das verabsäumt, kriegt man gar nichts mehr und das Geld ist weg! Im Prinzip hättest du dein Guhaben vor der Insolvenz eintreiben müssen, um das Geld möglicerweise in voller Höhe herauszubekommen. Denn aus der Insolvenz wird man nach Quoten bedient, wobei Guthaben ganz weit hinten stehen und höchstwahrscheinleich auch nichts dabei rausgekommen wäre. Sorry!

Der neue Besitzer ist in ALLE Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eingestiegen. Damit ist er verpflichtet, euch das Guthaben auszuzahlen.

 

Nehmt euch einen Anwalt und setzt das durch.

Ich glaub ja nicht, das bei einem derart hohen Betrag, es sich um eine simple Nebenkostenabrechnung handelt! Da steckt mehr drin!

Das sehst du leider falsch! Der Mietvertrag glebt an der Backe des Vorbesitzers. Der neue hat ohn ja ohnehin gekündigt. Im Zweifel müsste man sich anguckenwas genau versteigert wurde, aber Guthaben wären bei dem ehem. Vermeiter einzutreiben, bevor er in die Insolvenz ging. Man könnte seine NK-Guthaben beim Insolvenzveralter zwar anmelden, aber in der Praxis kriegt man aus solchen Forderungen kaum was raus.

Also, es wird ja der vom Gericht eingesetzte Zwangsverwalter sein, der die Miete und auch die Vorausleistungen abverlangt hat. Wer sonst sollte das Objekt verwalten? Somit ist er auch zuständig für die Abrechnung 2009 und für 2010 nun eben der Ersteher, der ja auch in der Kündigungszeit jetzt die Miete abkassiert. Alles doch ganz einfach und im BGB geordnet. Viel Glück.

Du hast schlechte Karten. Theoretisch ist der neue Besitzer mit allen Rechten und Pflichten in das Vertragsverhältnis eingetreten; allerdings (und das ist der Knackpunkt) dürfte das NK-Guthaben auf einem Konto des ehemaligen Besitzers liegen, welches entweder geleert, gepfändet oder gelöscht wurde. Somit müsstet ihr *selbst* den ehemaligen Besitzer verklagen, da Euer Anspruch zivilrechtlicher Natur ist. Nur dürfte da nichts zu holen sein.