Wer zahlt nach Rohrbruch das Leitungswasser?
Hallo, ich bin Mieterin eines älteren Einfamilienhauses, auf dessen Grundstück sich unterirdisch ein Rohrbruch aufgrund von Durchrostung ereignet hat. Bevor überhaupt ersichtlich wurde, dass es sich um einen Bruch handeln muss, stand der Garten teilweise monatelang unter Wasser, was ich dem andauerndem Regen zugeschrieben habe. Es müssen also etliche Kubikmeter Wasser versickert sein, die ich bezahlen muss, da ich den Vertrag mit dem Wasserwerk direkt abschließen musste. Dieses erlässt mir zwar die Kosten für das Abwasser der verlorenen Menge, jedoch nicht für das zusätzlich verbrauchte Frischwasser. Der Vermieter hat auf Nachfrage keine Leitungswasserversicherung, und meine Hausrat kommt nur für Schäden auf, die an meinen Dingen passiert wären und sagt, dies sei Bier des Vermieters. Kann ich mir den Schaden vom Vermieter ersetzen lassen?
3 Antworten
Hallo,
also klar wendet sich die Stadtwerke erst mal an dich als Mieter. Meiner Meinung nach, sollte aber der Vermieter die Kosten tragen, da er dafür zuständig ist sich um die Instandhaltung des Gebäudes zu kümmern und es ist zusätlich auch sehr fahrlässig keiner Gebäudeversicherung zu besitzen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde mir dann nämlich einen Termin beim Anwalt machen. Sonst könntest du einmal bei deinem Hausratversicherer in der Schadenabteilung nachfragen, ob die dir vielleicht Infos geben könnten von ähnlichen Fällen ob da tatsächlich der Vermieter für haftet. Es gibt sicherlich Urteile nach denen die sich bei solchen Fällen richten.
Viele Grüße!
Selbsterständlich haftet der Vermieter bzw. dessen Versicherung.
Das freut mich ja.., doch geht die Rechnung ja erstmal an mich. Ich werde den Betrag doch nicht einfach von der Miete abziehen dürfen, oder?
ich würde die rechnung mit zurücksenden und den vermerk anbringen dass man die rechnung doch bitte an den hauseigentümer senden soll.
Und wenn der Vermieter die Rechnung ignoriert, habe ich damit nochmal ein paar Mahnkosten gewonnen. Toller Tipp
Worin sollte denn das Verschulden des Vermieters bestehen, Wenn ein solches nicht vorliegt haftet er nicht. In meinem Haus befindet sich allerdings die Wasseruhr im Haus, so dass eine solche Wassermenge sowieso nicht gemessen würde. Wo ist denn deine?
Die Wasseruhr liegt unterirdisch in einem Schacht an der Grundstücksgrenze im Garten, das verrostete Zuleitungsrohr also dazwischen bis zum Haus. Ich bin mir sicher, dass der Vermieter für die Instandhaltung des Rohres zuständig ist.
Warum?