Wer zahlt nach Rohrbruch das Leitungswasser?

3 Antworten

Hallo,

also klar wendet sich die Stadtwerke erst mal an dich als Mieter. Meiner Meinung nach, sollte aber der Vermieter die Kosten tragen, da er dafür zuständig ist sich um die Instandhaltung des Gebäudes zu kümmern und es ist zusätlich auch sehr fahrlässig keiner Gebäudeversicherung zu besitzen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde mir dann nämlich einen Termin beim Anwalt machen. Sonst könntest du einmal bei deinem Hausratversicherer in der Schadenabteilung nachfragen, ob die dir vielleicht Infos geben könnten von ähnlichen Fällen ob da tatsächlich der Vermieter für haftet. Es gibt sicherlich Urteile nach denen die sich bei solchen Fällen richten.

Viele Grüße!

Selbsterständlich haftet der Vermieter bzw. dessen Versicherung.

Das freut mich ja.., doch geht die Rechnung ja erstmal an mich. Ich werde den Betrag doch nicht einfach von der Miete abziehen dürfen, oder?

Warum?

@TETTET

ich würde die rechnung mit zurücksenden und den vermerk anbringen dass man die rechnung doch bitte an den hauseigentümer senden soll.

@sigridelisabeth

Und wenn der Vermieter die Rechnung ignoriert, habe ich damit nochmal ein paar Mahnkosten gewonnen. Toller Tipp

Worin sollte denn das Verschulden des Vermieters bestehen, Wenn ein solches nicht vorliegt haftet er nicht. In meinem Haus befindet sich allerdings die Wasseruhr im Haus, so dass eine solche Wassermenge sowieso nicht gemessen würde. Wo ist denn deine?

Die Wasseruhr liegt unterirdisch in einem Schacht an der Grundstücksgrenze im Garten, das verrostete Zuleitungsrohr also dazwischen bis zum Haus. Ich bin mir sicher, dass der Vermieter für die Instandhaltung des Rohres zuständig ist.