Wer zahlt nach der Reha?

5 Antworten

Warum genau musstest du dich arbeitssuchend melden??

Hast du deine Arbeitsunfähigkeit nicht durchgehend nachgewiesen? Wenn ja, dann darf die AOK dir leider kein Krankengeld mehr zahlen, weil dann der Anspruch nicht mehr besteht. Das hat nichts mit drängen zu tun, sondern mit Gesetzen, an die sich die AOK halten muss.

Bekommst du denn jetzt derzeit ALG I? Oder ALG II?

Wenn du ALG I bekommst und weiter krankgeschrieben wirst (und das lückenlos), dann bekommst du 6 Wochen lang Leistungsfortzahlung vom Arbeitsamt und dann wieder Krankengeld.

Wenn deine Arbeitsunfähigkeit aus anderen Gründen beendet wurde, z.B. durch "gesundschreiben" durch den medizinischen Dienst, dann könntest du dagegen einen Widerspruch einlegen - mit ärztlichen Befunden.

Hast du einen Bescheid von der AOK erhalten? Was genau steht denn drin?

ich bin seid Anfang Oktober 13 arbeitsunfähig, wurde Mitte Oktober während der Probezeit gekündigt und bekam bis zum Beginn einer Reha im Juni Krankengeld. Nun bin ich aus der Reha arbeitsunfähig zurück und "mußte" mich auf drängen der AOK arbeitssuchend melden...

Ja, die Krankenkassen, da kann ich ein Lied von singen.

Die können sie dazu gar nicht zwingen bzw. solange siew krank geschrieben sind, ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig.

bin aber weiterhin arbeitsunfähig, da erst ein MRT abgewartet werden muss. Bei mir besteht der komplizierte Fall, dass das KG von meinem letzten Monatsgehalt - 30 Stunden - berechnet wird, während ich die 11 Monate vorher nur zwischen 10 und 20 Stunden gearbeitet habe. Mein ALG 1 ist fast die Hälfte weniger als das KG. Rutsche ich jetzt ins ALG 1 und bekomme davon KG oder bleibt die Summe wie sie vorher war?

Solange Du krankgeschrieben bist erhlst Du Krankengeld; maximal 78 Wochen.

Wirst Du gesund geschrieben oder n ach 78 Wochen ausgesteuert, musst Du ALG beantragen.

Wenn man während des Bezuges von ALG krank wird bekommt man nach 6 Wochen Krankengeld in Höhe von ALG.

MfG

Johnny

Hallo,

wann erfolgte die Reha-Entlassung? War auf dem Entlassungsschein arbeitsfähig oder arbeitsunfähig angegeben?

Wurde Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beantragt? Gibt es bereits eine Bewilligung? Wenn ja, ab wann?

Gruß

RHW

Nun bin ich aus der Reha arbeitsunfähig zurück und "mußte" mich auf drängen der AOK arbeitssuchend melden

wenn du dich am Tag der Entlassung von deinem behandelnden Arzt zu Hause hättest weiter arbeitsunfähig schreiben lassen, dann würdest du weiter Krankengeld beziehen. hast du dies nicht gemacht, ist eine "Lücke" entstanden und dein Krankengeldanspruch verwirkt. damit bliebe für dich jetzt nur noch ALG2 (Hartz IV).

Nach Prüfung meines Falles bin ich weiterhin im Krankengeldbezug. Die zuständige Sachbearbeiterin der AOK hatte mich mit ihrer rigorosen Art so sehr unter Druck gesetzt, dass ich erst jetzt wieder in der Lage bin sachlich zu bleiben und mich hier bei allen Schreibern zu bedanken.

MfG Daniela