Wer zahlt leerstehendes Zimmer im Altenheim nach Tod während der Räumung?

5 Antworten

Hat K denn das Erbe ausgeschlagen? Wenn nicht, erbt er natürlich auch die Verpflichtung aus dem Vertrag. Wenn doch, hat er mit dem Zimmer nichts zu tun, darf aber auch nichts daraus entfernen.

Niemand zahlt.

Wie Du richtig festgestellt hast, hat K keinen Vertrag mit dem Heim. Da auch das Sozialamt keinen Vertrag hat, wird es ebenfalls nicht zahlen.

Die Klausel im Vertrag ist nicht nur nutzlos, sondern auch zum Nachteil des Heims, falls nämlich ein anderer nicht zur Familie gehörender per Testament als Erbe eingesetzt wäre, würde ihn die Klausel von der Zahlung befreien. Die Verwandten hätten als Nicht-Erben keinen Vertrag und müssten deshalb ebenfalls nicht zahlen.

Es ist hier auch nicht relevant, dass die Heimunterbringung nicht als Mietvertrag, sondern als Dienstleistung gelten könnte. Das wäre nur interessant, wenn K sein Erbe nicht ausgeschlagen hätte.

wer ist der vertagspartner?

meist der alte aber wenn dieser tot ist ist damit jeder vertag zu ende soviel ich weis.

Soviel weißt Du nicht richtig, denn jeder Vertrag geht im Normalfall auf den Erben über.

Meinst Du, eine Bank kann sich das Geld auf dem Konto eines Verstorbenen aneignen, da mit dem Tod ja auch der Vertrag über das Konto zu Ende ist?

Die  Miete  ist  schon bezahlt .  Die wird  monatlich  im  Vorraus entrichtet. Ganz  gleich ob  das  Sozialamt  nun  zahlte  oder  der Heiminsasse  selber. 

Der K. hat  also  mit der  Miete  so  rein  gar  nichts  zu  tun. Ausnahmefall:  E  stirbt ausgerechnet  zum 30.  oder  31.  des  Monats ...... 

Der mit dem größerem Geldbeutel bezahlt

Die Antwort ist wirklich außerordentlich fundiert.