wer zahlt im krankheitsfall den kindergartenbeitrag?

3 Antworten

Ab der 7.Woche zahlt deine Krankenkasse dein Krankengeld. Wie es mit dem Kiga-Beitrag ist kann ich dir leider nicht sagen. Frag doch einfach mal die Kollegen. Vielleicht war jemand in der gleichen Lage. Gute Besserung!

Auf jeden fall würde ich mir einen Termin bei der Wohngeldstelle holen und dort um Rat fragen. Wenn du mit deinem Krankengeld dann Anspruch auf Wohngeld hast, dann bekommst du auch welches! Und Kita-Platz: Da kannst du dann beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das Problem ist allerdings: Noch weißt du gar nicht wie hoch dein Einkommen sein wird und erst wenn die Unterlagen dafür vorliegen kannst du Anträge stellen. Und dann mußt du auch noch mit einer gewissen Bearbeitungszeit rechnen. Du bekommst zwar alles ab dem Tag der Antragstellung nachgezahlt aber mußt ggf.erst in Vorkasse gehen.

Nach dem Ende der Lohnfortzahlung tritt sofort die Krankenkasse ein. Auch wenn die Lohnfortzahlung mitten im Monat endet. Für den Kindergartenbeitrag kannst Du beim Amt Zuschüsse für diese Zeit beantragen. Frage da in der Leitung des Kindergartens nach die werden Dir genau sagen können an wen Du Dich da wenden kannst. Vielleicht haben die auch gleich so einen Antrag liegen.

Das Problem ist nur, ich habe mit meinem Arbeitgeber sehr viele Probleme, denn ich muss jeden Monat meinem Lohn hinterher springen und krieg ihn erst wochen später... Deshalb wollte ich wissen wieviel der Arbeitgeber bis zum 24. November zahlen muss, muss er den vollen Lohn zahlen oder wird das irgendwie berechnet? nicht dass er mich über den Tisch zieht, denn das hat er mit meinen Überstunden auch gemacht.

@violett25

Er zahlt dir das volle Gehalt bis zu dem Tag, wie er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Den Rest des Monats bekommst du Krankengeld. Wenn ich mit meinem Kind krank geschrieben bin, dann bekomme ich auch alles anteilig und genau auf den Tag ausgerechnet. Genauso läuft auch die Berechnung des Krankengeldes nach den 6 Wochen. Was den Kitazuschuss betrifft: Das wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt. Kita-Zuschuss wird nämlich zusätzlich zum Gehalt gezahlt. Zur Berechnung des Krankengeldes nimmt man nur das Brutto ohne Sonderzahlungen.