Wer zahlt Essenensgeld "halbes Sorgerecht" dringend

9 Antworten

Das Essengeld ist eine widerkehrende Leistung, die kalkuliert werden kann, außerdem müsste, wenn die Kleine nicht in der Ganztagsbetreuung wäre, Ihre Ex für das Kind ja auch kochen. Sie müssen, neben dem Unterhalt, an dieser Stelle nichts zahlen.

Solche Kosten sind bereiz mit deinem Unterhalt in Bar abgegolten,den du laut Düsseldorfer Tabelle und nach deinem bereinigten Nettoeinkommen zahlen musst !

Etwas anderes würde zum Beispiel eine benötigte Brille oder Zahnspange sein,dann würden ggf.Sonderleistungen von dir verlangt und wenn nötig auch eingeklagt werden.

In den Regelsätzen für den Kindesunterhalt ( Düsseldorfer Tabelle) sind die Kosten für die Verpflegung enthalten. Heißt, das (Schul-)Essen muß nicht noch einmal extra bezahlt werden.

Etwas anderes sind Betreuungskosten, z.B. im Schulhort ( ohne die Essensleistungen). Diese können Mehrbedarf sein.

aber ein Rechtstreit käme wiedermal ultra teuer!

Wenn die Gegenpartei verliert, was wenns ums normale Schulessen geht sehr wahrscheinlich der Fall sein dürfte, muß diese auch die Kosten tragen.

Also erst einmal die Höhe des Unterhaltes wird ja nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.

Kindergeld bekommt der wo das Kind lebt.

Bei gemeinsamen Sorgerecht braucht sie deine Unterschrift für die Anmeldung wende dich an die Schule und frage nach

mit deinem unterhalt hast du alles bezahlt...

also auch die kosten für das schulessen

Aber doch nicht, wenn das Kind die Hälfte des Monats bei dem Vater ist. Dann ist doch der Unterhalt sicher auch halbiert worden. Sonst stimmt doch da was nicht.

@Mietzie
Aber doch nicht, wenn das Kind die Hälfte des Monats bei dem Vater ist.

Da steht nur, dass er sein Kind alle 14 Tage sieht.

@Mietzie

er sieht die Tochter alle 14 Tage, d.h. Wochenendregelung, nicht haelftig.

mit dem Unterhalt ist alles bezahlt. Wenn sie klagt auf Essensgeld, muss sie die Kosten ja tragen, denn damit wird sie wohl nicht durchkommen.

Bei der Grundschule hat man nicht wirklich eine Auswahl, man geht einfach in die zustaendige Schule und es gibt auch keine Wahl, wie lange man in die Schule muss, man kann nur eine zusaetzliche Betreuung in Anspruch nehmen, was wiederum Sache allein der Mutter ist, ob sie das fuer noetig haelt oder nicht. (entscheidung des taeglichen Lebens).

Bei der weiterfuehrenden Schule ist das anders. Da bedarf es der Unterschrift beider, weil die Entscheidung ausschlaggebend fuer das weitere Leben ist.