wer zahlt die zählermiete der vermiter oder der mieter

2 Antworten

Zählermiete?

Du meinst sicher die Grundgebühr.

Die zahlt der der Vertragspartner des Anbieters ist.

Sollte es der Vermieter sein kann er diese aber über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

So wie auch Miete für alle anderen Messeinrichtungen.

Sofern vertraglich vereinbart.

Wenn du einen Vertrag mit einem Energieanbieter abgeschlossen hast, dann mußt du als Mieter bezahlen da du der Vertragspartner bist. Die Mieten für Zähler sind immer Bestandteil des Vertrages.

Strom- bzw. Gaszähler werden nicht ver- oder gemietet. Sie sind Eigentum des Versorgers bzw. Netzbetreibers. Der Nutzer zahlt lediglich eine Grundgebühr.