Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge, wenn ich bei ALG 1 eine Sperrzeit habe?
Hallo,
da mir bald die Arbeitslosigkeit droht, wollte ich mich mal schlau machen. Leider ist die Antwort nicht so einfach. Es gibt ja diverse Sperrzeiten (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, etc.).
Kann mir jemand sagen, ob währende der Sperrzeiten die Sozialversicherung bezahlt wird oder muss ich das dann selber tragen?
Vielen Dank.
6 Antworten

Sozialversicherungsbeiträge werden nur entrichtet, wenn du Leistungen bekommst. Insofern gilt auch dafür die Sperrzeit. Die Krankenkasse wirst du also zum Mindestbeitrag selbst zahlen müssen. Wenn du das jetzt nicht kannst, können die Beiträge gestundet, und du musst sie nachzahlen. Rentenversicherungsbeiträge sind NICHT pflichtig.

... ist die Sperrzeit kürzer als einen Monat hast du jedoch trotz der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung (Kein! Krankengeld!). Bei der ersten Sperrzeit b. Arbeitsablehnung iSd Paragraphen 159 sgb3 bist du also nicht versichert, hast aber dennoch anspruch darauf einen Arzt aufzusuchen.

Du darfst das alleine zahlen. Kostet ca. 146,- € im Monat.

bei einer vollsperre wird nichts gezahlt...auch nicht miete oder KK beiträge

Für Sperrzeiten werden keine Sozialbeiträge gezhlt, Du bist dann auch nicht krankenversichert!