Wer zahlt die Gebühren für eine Bankauskunft

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Vermieter zu dir sagt: "Du kriegst den Mietvertrag nur, wenn du mir jetzt unten in der Kneipe ein Bier spendierst", du dem zustimmst und ihm dann auch ein Bier bestellst; wer wird das wohl bezahlen muessen?

okay, das leuchtet ein :-(

Ich hätte allerdings gedacht, daß so etwas wie Gebühren für eine Bankauskunft inzwischen auch rechtlich geregelt ist - entsprechend der Gebühren, die von einigen Banken für das Mietkautionskonto erhoben werden. Da gingen ja vor ein paar Jahren die Wogen noch hoch: Wer zahlt? Aber das scheint jetzt rechtlich abgeklärt: Der Vermieter zahlt die Gebühren.

@Langschlafen

Das ist ja auch etwas völlig anderes, denn die Kaution wird im Rahmen des Mietvertrags verlangt. Die Bankauskunft wurde VOR Abschluss des Mietvertrags als Voraussetzung verlangt...

Nein, die gibt es nicht, die zahlt derjenige, der sie beauftragt hat, also Du als Kunde, es sei denn, es war explizit etwas anderes vereinbart...

Wenn er sie verlangt hat, ist es nur fair, wenn er auch die Kosten übernimmt.

...denkt man so. Aber wie ist die rechtliche Seite??

@Langschlafen

Anwalt fragen.

Ich kenne das nur von Kreditkartenanträgen. Da werden die Kosten von der anfragenden Bank bezahlt, bzw. erstattet.

Normalerweise sollte der Vermieter die Auskunft zahlen müssen. Er wollte sie ja schliesslich haben. Ich kenne es auch gar nicht anders, als das ein Vermieter das macht. Der will doch da Wissen, od du Schulden hast, oder nicht.

... und der Fragesteller wollte einen Mietvertrag, den er ohne Bankauskunft AUF SEINE KOSTEN nicht bekommen hätte...

@MosqitoKiller

Genau: Ich wollte die Wohnung! 24,62 Euro sind nur ziemlich viel für eine bloße Bankauskunft - sowas ist einfach nur ärgerlich!

@MosqitoKiller

Das steht aber so nicht.Da steht, das der Vermieter eine Selbstauskunft ( Bankauskunft) haben wollte. Und die hat nun mal der Vermieter zu tragen, wenn er was wissen will.

@AndyundManu

Selbstauskunft ist nicht gleich Bankauskunft!! Selbstauskunft gibt der Interessent von sicher selber. Bankauskunft gibt es von der Bank!

@AndyundManu

Nein, die hat rechtlich der zu tragen, der die Auskunft beauftragt, und das ist nunmal der Fragesteller...

@Langschlafen

Wenn Dir bereits das zuviel ist, kann die Wohnung ja nicht allzu viel taugen...

@MosqitoKiller

Die Wohnung taugt sehr viel, und meine Möbel stehen bereits drin! Aber fast 25,- Euro für eine bloße Bankauskunft - find ich schon heftig! Aber hat sich ja jetzt auch gelohnt!

Der Vermieter ist nicht Kunde meiner Bank. Als Fremder kann er schon mal gleich gar nicht über irgendjemanden von der Bank eine Auskunft über die finanzielle Lage verlangen!!!

@Langschlafen

Eben, der Vermieter ist nicht Kunde, daher muss er auch nicht die Kosten tragen...

wer hat die bank den auftrag erteilt, >du< es gibt keine regellung du hättest sie ja ablehnen können,, dir ist doch bekannt, wie viel "mietnomaden" es gibt, wie soll man sich als vm gegen solch leute anders währen, hättest du diese nicht erbracht "währst du vielleicht eine" der verdacht steht doch nahe, oder ?