Wer Zahlt die APL Installation

2 Antworten

Die Grundausstattung einer Mietwohnung muss lediglich den Mindestanforderungen entsprechen. So muss ein Objekt bspw. über einen Wasseranschluss und –Abfluss, eine Stromversorgung, einen Toilettenanschluss und über Wärmedämmung und Lärmschutz verfügen. Zu einer Grundausstattung zählt jedoch kein Telefon- oder Internetanschluss außer dies ist vertragsmäßig zwischen Mieter und Vermieter vereinbart oder die mietrechtliche Nutzung der Mietsache wäre ohne diese Anschlüsse nicht gegeben. Sind Telekommunikationsanschlüsse im Mietvertrag allerdings beschrieben, so muss der Vermieter die Kosten für deren Bereitstellung übernehmen. Dabei ist der Hauseigentümer in einem solchen Fall grundsätzlich dazu verpflichtet, den Netzanbieter dazu zu befähigen, die erforderlichen Anschlüsse und Leitungen anzubringen.

Ein Telefonanschluss ist immer bei der Telefongesellschaft und nicht beim Vermieter zu beantragen. Somit hat der Vermieter natürlich auch keinen Einfluss auf die durch die Telefongesellschaft anfallenden Kosten. Nach dem Bundesverfassungsgesetz, hat jeder Mieter das Recht auf Informationsfreiheit. Dies bedeutet dass ein Mieter das Recht hat, auch wenn er hierfür in die Bausubstanz eingreifen muss, ohne Zustimmung des Vermieters, die notwendigen Kabel und Leitungen anzubringen. Dies ist auch dann der Fall, wenn im Mietvertrag etwas anderes verabredet war. (Landgericht Hamburg ZMR 65,188)

Wenn zuvor nichts anderes vereinbart wurde, ist das richtig. Warum sollte der Vermieter für etwas zahlen, dem er nicht zugestimmt hat und das er im Zweifel in der Wohnung gar nicht haben will? Alternativ kannst Du ihn ja entfernen (lassen)...

Was hat allerdings ein APL überhaupt in Deiner Wohnung zu suchen, der gehört doch in den Keller oder an die Außenwand???