Wer zahlt den Schaden am neuen Gerät?

7 Antworten

Dem Staubsauger dürfte nichts passiert sein. Der Kurzschluss war in der Steckdose. Deren Reparatur sollte der Vermieter auf seine Kosten veranlassen. Dazu musst du ihm den Mangel mit Fristsetzung anzeigen. Bei Verzug darfst du selbst einen Handwerker beauftragen und dessen Kosten im/ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Die Reparatur der Steckdose ist in diesem Fall keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes.

Der Staubsauger müsste noch funktionieren. Versuchs an einer anderen intakten Steckdose. Wenn er wider Erwarten dort nicht funktioniert, mache gegenüber dem Verkäufer einen Garantieanspruch bzw. Gewährleistungsanspruch geltend.

Das ist aber mal eine Ferndiagnose!

Das Gerät war 3 Tage alt. Wer sagt Dir denn, dass es fehlerfrei war? Wer sagt Dir, dass die Installation einen Fehler hatte?

Das müßte erst einmal genauer untersucht werden. Es kann zwar gut sein, dass es an der Installation der Steckdose lag, aber das einfach mal so zu behaupten, ist doch ziemlich gewagt.

Insofern müßte erst einmal ein Elektriker die Sache anschauen und beurteilen.

Außerdem hat man bei einem 3 Tage alten Gerät den Anspruch, dass man das Gerät zurück geben kann und der Verkäufer bzw. dahinter sein Hersteller muss beweisen, dass es in Ordnung war.

Insofern ist die Beanspruchung des Umtauschs oder der Rückgabe nicht davon abhängig, ob es an einer anderen Steckdose noch funktioniert. Es könnte genauso gut sein, dass es dann in nächster an einer anderen Steckdose auch wieder einen Knall gibt.

Ihr habt wohl einen Garantieanspruch. Schicht das Gerät an den Hersteller zurück und bittet um Ersatz.

Danke für die schnelle Antwort.

Das werden wir dann wohl auch so machen.

Vielen Dank nochmals :-)

@Alex71180

ich fürchte das es nicht am Staubsauge gelegen hat und dann kostet es Geld wenn dem nicht so war

@Nordan

Deshalb würde ich auch erst einmal versuchen, die Ursache aufzuklären.

das klingt sehr nach defekter Steckdose. Neuer Stecker dran und er sollte wieder gehen. Hausmeister bescheid sagen wg der Steckdose , die werden einen Elektriker schicken. Die Frage ist,warum war die Dose defekt, schon locker? Schon öfter dran gezogen? Kabel locker geworden oder falsch eingebaut?

...beim reinstecken des Steckers...

Im Text ist nicht klar erkennbar, was wo reingesteckt wurde: ein Stromkabel in den Staubsauger oder ein Staubsaugerkabel in die Wandsteckdose?

Es ist auch nicht klar erkennbar, wo es verschmort roch: An der Wandsteckdose oder am Staubsauger?

Da wo es raucht, stinkt und schmort, da ist der Defekt.

Wenn der Defekt im Staubsauger sitzt, greift die Gerätegarantie. Wenn der Defekt in der Hauselektrik sitzt, greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder ähnliches oder der Vermieter selbst.

Beisweislast. War es die Steckdose oder der Staubsauger? Ich tippe auf die Steckdose, dass blanke Drähte aufeinander gedrückt würden.

Ich würde den Vermieter die Steckdose reparieren lassen. Wenn der Staubsauger schuld war kann er die Rechnung ggf. vom Hersteller des Staubsaugers einfordern.

Wenn die Steckdose schuld war, dann lasst den Elektriker einen neuen Schukostecker an den Sauger machen, kostet nicht die Welt und alles ist wieder in Ordnung.

Staubsauger haben keinen Schukostecker.

@albatros

Ja sie sind in der Regel schutzisoliert. Nach der Reparatur aber schon.

Wenn der Staubsauger schuld war kann er die Rechnung ggf. vom Hersteller des Staubsaugers einfordern.

Mit Sicherheit nicht, dann wird er den Schaden vom Schadensverursacher einfordern, dem Mieter