Wer zahlt den Kabelanschluss in die Wohnung?

8 Antworten

Ist für solche Sachen nicht der Vermieter zuständig?

Nein.

Alle Mieter im Haus sollten gemeinsam eine ASuftrag dafür geben dann wird es es bestimmt billiger.

Die leitungsführung incl. der Dose bis in die Wohnung obliegt dem VM. Du zahlst ab Vertragsbeginn einen monatlichen Obulus. Du kannst aber auch den DVB T weiter nutzen. Ohne Gebühr.

Nein. Wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des MV kein Kabelanschluss vorhanden und demzufolge dieser auch nicht zur Mietsache gehörig war, ist der VM später nicht verpflichtet, dem Mieter auf eigene Kosten einen solchen Anschluss bereitzustellen. Wenn der Mieter das möchte, wird er diese Kosten selbst bezahlen oder eben sonst bei DVB-T bleiben müssen.

@FordPrefect

Der Mieter sollte dem widersprechen, schriftlich.

@peterobm

Einer Nichtbeauftragung braucht man auch nicht zu widersprechen ;-) . Allerdings kann es natürlich nützlich sein, schon aus Gründen der Belegbarkeit dem VM schriftlich mitzuteilen, dass man kein Interesse an einer derartigen Beauftragung hat.

Der Kabelanschlusswird normal mit in die Warmmiete genommen

Korrekt - aber nur, wenn der Kabelanschluss überhaupt Teil des MV ist. Und das ist hier ja gerade nicht der Fall, weil es den Anschluss (bzw. dessen mögliche Verlegung) erst jetzt gibt. Ohne entsprechenden zustimmungspflichtigen Nachtrag / Änderung zum MV ist das rechtlich belanglos; der Mieter ist hier frei zu entscheiden, was er will. Also entweder beauftragen, zahlen und nutzen, oder nicht zahlen und weiterleben wie bisher.

@FordPrefect

Stimmt und die entscheidung hat sie ja auch wenn sie möchte. Versteh sowieso nicht warum gefragt wird weil es um eine Entscheidung geht die man selber treffen muss

MIt dem Kabelanschluss wertest Du zunächst Dein eigenes Wohnen auf. Kabel-TV und sehr schnelles Internet werden möglich. Falls Du vor hast noch mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben, ist das doch auch ein gutes Stück Lebensqualität.

Der Vermieter hat sich darum gekümmert, dass ein Kabelanschluss überhaupt erst möglich wird. Ich nehme an, dass nun alle 5 Parteien vor dieser Entscheidung stehen. Lehnt jeder ab, ist es für den Vermieter auch ok. Er kann dann jedesmal, wenn ein Mieter auszieht, einen Anschluss verlegen. Durch den aufgelassenen Kamin ja wohl kein Problem. Er hat damit sicher keinen Stress.

Wenn nun alle 5 Parteien zusammen einen Handwerker beauftragen, wird es mit Sicherheit am günstigsten. Da nimmt man mal etwas Geld in die Hand und so teuer wird das auch nicht.

Im übrigen: Eine Aufwertung erfährt jede Wohnung in guter Lage, auch ohne dass ein Eigentümer was dazu tut und schon allein die Möglichkeit, Kabel-TV und -Internet in die Wohnung zu bekommen, wertet die Wohnung schon gehörig auf.

Hättest Du es gerne für Deine Lebensqualität, dann lass Dich anschließen und wenn Dir der Aspekt "Aufwertung, aber ohne mich" mehr wert ist, dann lass es sein. Anspruch hast Du jedenfalls keinen.

Mein Vermieter teilte mir nun mit das ein Hausanschlusspunkt im Keller durch Kabeldeutschland bereitgestellt wird und ich mir dadurch einen Kabelanschluss in die Wohnung holen kann.

OK. Entscheidend ist hier das Wörtchen kann.

Wenn ich nun aber einen Kabelanschluss in der Wohnung haben möchte soll ich bei Kabeldeutschland die Kosten für die Anbindung vom Hausanschluss im Keller bis hoch in meine Wohnung selber zahlen.

Klar. Ggfs. würde sich der VM vielleicht an den Kosten beteiligen, das wäre Verhandlungssache. Aber verpflichtet ist er dazu nicht, da der optionale zukünftige Kabelanschluss ja gar nicht zur Mietsache gehört.

Ist für solche Sachen nicht der Vermieter zuständig? Er gibt ja auch die Vorgaben das alles Unterputz verlegt werden soll oder durch den stillgelegten Schornstein.

Nein. Es handelt sich um eine optionale Anschlussmöglichkeit, die zu beauftragen in Deiner freien Entscheidungshoheit liegt. Also entweder bezahlen und nutzen, oder nicht bezahlen und bei DVB-T bleiben.