Wer zahlt Beschädigung am Auto durch ein Ast während dem fahren?

5 Antworten

Hallo candyman54321,

den Schaden an Deinem Fahrzeug übernimmt Deine Vollkaskoversicherung, vorausgesetzt Dein Fahrzeug ist überhaupt Vollkaskoversichert.

Bist Du nur Haftpflichtversichert oder hast Du nur eine Teilkaskoversicherung bleibst Du auf dem Schaden sitzen. Nur wenn die Scheibe richtig kaputt wäre, würde auch die Teilkasko bezahlen.

Fast aussichtslos ist es, den zuständigen Landkreis auf Schadenersatz anzuschreiben, die werden sich auf folgenden Paragraphen berufen:


§ 3 StVO - Geschwindigkeit 

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen‐, Verkehrs‐, Sicht‐ und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegen kommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


Offensichtlich hast Du Deine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst, denn sonst hättest Du einen so dicken Ast, der geeignet ist die Windschutzscheibe zu zerkratzen rechtzeitig hättest sehen müssen und sehen können, so dass Dir ein Ausweichen zuzumuten wäre und wenn Du nicht ausweichen hättest können, hättest Du ggf.. anhalten müssen.

Im übrigen, kannst Du die Stadt nur dann Haftbar machen, wenn Du denen nachweisen kannst, dass die ihrer Kontrollpflicht ihres Baumbestandes  nicht nachgekommen sind. Die Stadt / der Landkreis oder wer auch immer ist, aber nicht verpflichtet täglich alle Straßen in ihrer Zuständigkeit täglich oder wöchentlich zu kontrollieren. So eine Forderung wäre bei zig tausend Straßenkilometern die in so einem Zuständigkeitsbereich liegen auch faktisch nicht durchführbar.

Schöne Grüße
TheGrow

Eine Aussage die alles klärt, Dankeschön :)

Der Ast ist eher ein dünner noch grüner Zweig gewesen und ich hätte beim überholvorgang ja keine Vollbremsung machen können oder nach rechts ins andere Auto ziehen können

Keiner, es sei denn, du hast eine Teilkasko und die Scheibe geht ganz zu Bruch. Wodurch die Scheibe bricht, interessiert die Versicherung nicht, wenn du nicht grad angibst sie selbst mit dem Hammer eingeschlagen zu haben.

Man muß halt seine Fahrweise an die Gegebenheiten anpassen.

Du hast den Ast nicht gesehen, weil Du nicht angepasst gefahren bist. Der Schaden ist also Dir selbst zuzuschreiben.

Gib das doch mal an die Stadt?! Oder demjenigen wo der Baum stand?!