Wer zahlt bei Unwetter?

8 Antworten

Der Pavillion ist ein Bestandteil der Hausratversicherung. Hagel- und Sturmschäden sind dort zwar versichert, aber in der Regel nur innerhalb der versicherten Wohnung.

In neueren Hausratversicherungen sind manchmal Gartenmöbel und Gartengeräte auch auf dem versicherten Grundstück versichert. Aber auch da könnten dann Pavillions ausgeschlossen sein.

Frag also mal bei deiner Hausratversicherung nach, inwieweit der Schaden versichert ist.

Das wird schwierig, denn Gartenmöbel oder Pavillons zählen zwar eigentlich zum Hausrat, aber gem. Bedingungen der Hausratversicherung, sind sie so aufzubewahren, dass Sie Stumr oder Hagel nicht  ausgesetzt sind. Ich denke, dass Du keinen Versicherer findest, der das übernimmt. Aber am ehesten die Hausratversicherung. Und die Gebäudeversicherung deckt nur Schäden ab, für Gegenstände, die direkt mit dem Gebäude verbunden sind. z.B. Rollos etc.

Das ist soweit schon richtig. Es gibt aber den optionalen Einschluss "Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit" dann ist er wieder versichert. Andernfalls, wenn Sucherunhsmassnahmen vorhanden waren, ist er auch wiederum versichert. Einige Policen schließen Gartenmobel ohne weitere Bedingungen ein. Hier ist schon ganz genau zu klären unter welchen Umständen der Pavillon beschädigt wurde.

Solche zerlegbaren Gartenpavillions stehen meist auf Rasenflächen und sind genaugenommen dadurch nicht gegen Sturm und Hagel geschützt. Um das zu erreichen, müsste eine zusätzliche Einhausung um einen Pavillion errichtet werden. Das macht doch niemand, zumindest sah ich eine derartige Sicherungsmassnahme noch nie. Dennoch danke für die Antwort. Werde den Schaden mal melden und sehen,. wie sich die Versicherung dazu äussert.

@Ontario

Der Pavillion ist nicht versicherungsfähig und daher nicht über VG oder HR gedeckt.

Bitte näher erläutern, wie ist der Pavillon beschaffen? Ist er auf Fundamenten oder anderweitig fest mit dem Erdreich verbunden? Falls das der Fall ist, ist noch wichtig ob er durch eine feste Zuwegung mit dem Gebäude verbunden ist (zb. Ein gepflasterter Weg ist eine feste Verbindung zum Gebäude) In dem Fall gehört er zur Gebäudeversicherung. Wenn er nur über eine Rasenfläche erreicht werden kann, muss er in der Gebäudeversicherung ausdrücklich erwähnt sein. Leichte Pavillons die zerlegbar sind gehören zum Hausrat und sind darüber normalerweise versichert. Aber auch beim Hausrat kann Abhängigkeit bestehen wo sich der Pavillon bei Eintritt des Sturms befand.

Es handelt sich um einen Pavillion der auf einem Kunstrasen steht. An allen 4 Ecken fest mit Schnüren an Halterungen verankert ist. Der Pavillion ist zerlegbar. Standplatz des Pavillions ist in einem , am Hof anschliessenden Gelände zwischen einem Gebäude einerseits und Tannenbäumen andererseits. Eigentlich ein relativ geschützter Bereich.

@Ontario

Ja, das dachte ich schon! Also bist du mit deinem Pavillion nicht gebäudeversichert... Hausrat kommt ebenfalls nicht in Betracht!

Alles andere würde mich sehr wundern...

@FreierBerater

Ja, das dachte ich schon! Also bist du mit deinem Pavillion nicht gebäudeversichert... Hausrat kommt ebenfalls nicht in Betracht!

Das ein zerlegbarer Pavillon nicht zur Gebäudeversicherung gehört ist richtig

Alles andere würde mich sehr wundern...

Warum das? Er gehört zum Hausrat, soviel ist zunächst mal klar. Wenn er dazugehört ist er auch Versichert, auch das ist klar, ob er in diesem speziellen Fall gegen Sturm versichert ist wenn er aufgebaut ist, bleibt zunächst mal ungeklärt. Ich werde mir gleich mal das VVG dazu ansehen. Es wäre von großem Vorteil den Risikoträger sowie den Tarif und die vereinbarten Zusatzbausteine zu kennen um hier eine abschließend sichere Aussage treffen zu können.

@TerhorstAgentur

Ich habe nachgeschaut. In der Grundabsicherung der Hausratversicherung ist Hausrat gegen Witterungsschäden nur versichert wenn er sich in einem Gebäude befindet. Gegen andere Gefahren nur auf Außenflächen die mit dem Gebäude fest Verbunden sind (befestigte Wege) In der Erweiterung kann er aber durchaus versichert sein. Wie ich schon sagte sind dazu die genauen Vertragsinformationen, besonders eine Beschreibung der zusätzlichen Einschlüsse erforderlich.

Gar keine!

Allein die Bauart als eine Art von Zelt, teils offen, lässt keine Möglichkeiten der Versicherung gegen Sturmschäden. Ist es allerdings gebaut wie ein Carport, so müsste es als Nebengebäude dem Gebäudeversicherer angezeigt worden sein.

nicht zwangsläufig, häufig werden Geräteschuppen, Holzgartenhäuser und feste Pavillons als Extrabonbon kostenlos mitversichert, ganz genau lässt sich ein Gebäude deren genaue Erstellungskosten man nicht kennt sowieso nicht schätzen, da kommt es auf 30 bis 50 oder sogar hundert Mark / 1914 nicht an, das ist kleiner Bruchteil der Versicherungssumme. Ein normales Einfamilienhaus hat immerhin einen Wert der nur selten unter 10.000 Mark
liegt.

wenn er fest ist, die gebäudeversicherung


wenn es ein aufstellbarer ist, die hausrat

So einfach ist das nicht.... Er muss fest mit dem Gebäude verbunden sein. (befestigter weg) oder ausdrücklich in den Bedingungen der Gebäudeversicherung erwähnt sein.