Wer zahlt bei Sachbeschädigung (Sohn 14 Jahre)?
Hallo zusammen,
mein Sohn 14 hat zusammen mit zwei anderen Jugendlichen zwei Nothammer im Bus entwendet.
Einer der Drei hat dann noch an drei Bushaltestellen Scheiben eingeschlagen.
Die Polizei hat die drei gestellt.
Nun kommt es verständlicher Weise zur Anzeige.
Der Verkehrsbetrieb wird natürlich die Reparatur bzw neue Scheiben in Rechnung stellen.
Mein Sohn hat zwar nicht die Scheiben zerschlagen ( das ist auch bei der Vernehmung so dokumentiert worden da derjenige der den Schaden verursacht hat geständig war) die Polizei meinte aber das das keine Rolle spielt und der Verkehrsbetrieb das als einheitlich tat sehen würde.
Meine Frage ist
Müssen wir als Eltern für den Schaden aufkommen ?
11 Antworten
Müssen wir als Eltern für den Schaden aufkommen ?
Nein.
Der Schädiger muss den Schaden bezahlen.
Dieser ist über 7, daher deliktfähig. Wenn er das aktuell nicht kann, startet euer Sohn mit einer Pfändung und wahrscheinlich einem Schufa-Eintrag ins Erwachsenenleben.
Aber ich denke dass das okay ist, denn er hat den Schaden schließlich vorsätzlich begangen. Ihr solltet ihm da nicht aushelfen.
§§ 823, 828 BGB.
Wenn das gemeinschaftlich zählt, zahlt es einfach. Ihr verbaut sonst Eurem Kind die Zukunft.
Sozialstunden wird er außerdem bekommen.
Ihr verbaut sonst Eurem Kind die Zukunft.
Das schaffen die Jugendlichen heutzutage schon recht selbständig , dazu benötigen sie die "dummen" Eltern nicht .
Trotzdem kann man helfen.
Grundsätzlich NEIN !
Eltern haften nicht für ihre Kinder, Aufsichtspflicht verletzt man bei 14 jährigen auch nicht.
Es gilt aber auch kein "Mitgefangen, mitgehangen" sowohl für die strafrechtliche Verfolgung wie für die zivilrechtliche Schadenersatzklage muss dem Täter individuell seine Schuld bewiesen werden.
Ich würde ihn nicht versuchen von der Strafverfolgung zu bewahren. Und wenn er zu einer Zahlung für den Schaden verurteilt wird, dann würde ich ihm das Geld leihen wenn Einsicht vorhanden .. aber wehtuen sollte es, gibts eben kein Taschengeld, kein neuen iPhone. Andernfalls muss sich der Gläubiger gedulden bis Sohnemann das erste Einkommen bezieht, aber dann sind die Schulden mit Mahnkosten, Zinsen und Zinseszinsen viel höher.
Ich stelle dir umgekehrt die Frage:
Wer, außer den Eltern sollte für das kriminelle Verhalten der Jungen aufkommen, außer den Eltern?
Und wenn die Tat gemeinsam begangen wurde und so war es ja wohl auch, haften alle Beteiligten. Die können dann ja wiederum untereinander ausmachen, wer wem Schadensersatz leistet, damit es nur den Richtigen trifft.
@Kevin1905
"Bescheuert" ist hier nur dein Einwand! Dass die Jungs selbst für den Schaden aufkommen sollten, soweit sie "flüssig" sind, ist wohl jedem klar - auch mir.
Es sei denn sie hätten auch noch so dumme Eltern, welchen jeden Blödsinn ihrer missratenen Brut klaglos selbstschuldnerisch übernehmen würden.
"Bescheuert" ist hier nur dein Einwand!
Nennst meinen Einwand bescheuert, pflichtest mir aber bei. Nicht in der Lage einfach zu schreiben, dass deine Antwort Kot war?
Die Eltern sind hier raus aus der Nummer. Sie können, wenn sie wollen den Kindern den Schaden ersetzen, aber ich halte das für erzieherisch nicht sinnvoll.
Entscheidend war aber die Ausgangsfrage ob die Eltern leisten MÜSSEN. Klare Antwort: Nein!
dass deine Antwort Kot war?
Dein "stinkendes" Vokabular verbietet mir den Diskurs fortzuführen!
nein, dein sohn ist ab 7 deliktsfähig und kann selbst haften
exculpiert bekommt ihr euch hier auch easy, weil er mit 14 wissen muss, dass man so etwas nicht tut
also haftet er, sie erwirken einen titel und die schuld wird verzinst
ihr müsst es nicht bezahlen, aber im interesse eures sohnes solltet ihr^^
Natürlich die Jungs selbst. Was für eine bescheuerte Frage...
Wenn ich mutwillig Schreiben einschlage, werde ich dafür angezeigt und muss ich den Schaden ersetzen.