Wer zahlt bei Mäusebefall in einer Mietswohnung?

6 Antworten

Wenn der Besitzer (Mieter) der Wohnung nicht selbst dafür verantwortlich ist, der Eigentümer (Vermieter).

Kosten für nicht regelmäßige Schädlingsbekämpfung sind auch nicht als Nebenkosten umlegbar.

Und zwar wohne ich als Studentin in einer Mietswohnung. Ich bin sehr ordentlich und reinlich weil ich in Sachen Dreck etwas paranoid bin. Das heißt, ich lasse kein Essen frei stehen, packe Essen in Papierpackungen immer in Glas-/Plastikbehälter damit da nichts ran kommt. So jetzt habe ich Leider Mäuse die mir alles voll kooten und Pipi machen. Ich weis das bei uns im Hof eine Mäuseplage war und auch meine Nachtbarn haben schon Mäuse gehabt. Meine Frage ist jetzt ob ich die Ungeziefer selbst entfernen muss oder ob der Mieter dafür auf kommen muss. Denn ich will nicht in einer Wohnung leben in der mir Abends die Mäuse über die Füße laufen.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Und bitte nicht so sehr auf die Rechtschreibung achten, ich habe Legastenie und tue mir doch sehr schwer mit schreiben.

Lg

.... für das Futter hat der Mieter zu sorgen, für die Beseitigung der Vermieter. Seine Kosten und Lasten kann er bei entsprechender Vereinbarung auf die Mieter verteilen. Somit gehe ich davon aus, daß der Vermieter sich bereits kümmert, er wurde bestimmt von Dir eingebunden, denn die Dinger kommen ja nicht "über" Nacht.

Selbstverständlich der Vermieter. Mäuse sind nicht vertraglich vereinbart. Alles was nicht vertragsgemäß läuft, muss der Vermieter klären bzw. beseitigen bzw. dafür mit seinen "Mäusen" berappen. Also: per Einwurfeinschreiben Mangel mitteilen und Frist setzen . Max. 10 Werktage. Ab Kenntnis des V. vom Mangel darfst du die Bruttomiete mindern. Bei dem starken Befall 20%. Urteile dazu sind bei Google zu finden.  Ist die Bekämpfung erfolglos, darf deshalb sogar fristlos gekündigt werden.

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Nun zu Ihrer Frage:

Meine Frage ist jetzt ob ich die Ungeziefer selbst entfernen muss oder ob der Mieter dafür auf kommen muss. Denn ich will nicht in einer Wohnung leben in der mir Abends die Mäuse über die Füße laufen.

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Alsonicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].

- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablaufder Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und dieKosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitigerreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht einMangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder dieMietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfallsentsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatzverlangen.

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen gemindert werden.

Hier noch ein Link:

http://www.mietminderung.org/mietminderung-wegen-maeusebefall-oder-ratten/

MfG

Johnnymcmuff