Wer zahlt bei Legionellen?
Bei mir wurde neulich eine Legionellen Kontanimation festgestellt. Von der Hausverwaltung bekam ich einen Brief, in dem stand, dass ich nach Rücksprache mit dem Vermieter Perlatoren und Duschköpfe austauschen soll.
Meine Vermieterin bot mir darauf an, dass sie mir das vorbei bringt, allerdings erst mehrere Tage später. Oder ich könne selber welche besorgen.
Da ich Asthma habe und ich nicht lange warten wollte, habe ich nun selbst welche eingekauft. Allerdings dachte ich, dass die Rechnung meine Vermieterin bezahlt.
Als ich sie nun darauf angesprochen habe, bezieht sie sich nun auf die Kleinreparatur Klausel.
Ich bin damit nicht ganz einverstanden, da es sich ja nicht um eine Reparatur handelt, sondern um eine Verseuchung durch den großen Wasserboiler im Keller und da sie mir ja auch zuerst angeboten hatte, selbst die Einzelteile zu besorgen.
Wer ist hier im Recht?
2 Antworten
Schwierig zu beantworten hier mal ein paar Links zu dem Thema:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-legionellenpruefung/
bei den weiteren Links setze www davor:
.mietrecht.org/mietminderung/mietminderung-legionellen/
.betriebskostenabrechnung.com/blog/legionellenpruefung/
______________________________________________________
Unter Kleinreparaturklausel fällt das bestimmt nicht.
Um welchen Betrag handelt es sich denn?
Lebt Ihr in einem Zweifamilienhaus mit den Vermieter?
Wenn ja, sollte man aufpassen wie man sich gegenüber dem Vermieter verhält:
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieterselbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf dieVoraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
Hab mich aber nun mit Ihnen geeinigt und sie bezahlen die Rechnung.
Dann ist ja alles gut..., ansonsten siehe meine Antwort.
Dass Legionellen festgestellt wurden, ist nicht dein Verschulden, das liegt also nicht am häufigen Umgang. Demzufolge ist der Ersatz keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Fordere den V. nochmals schriftlich per Einwurfeinschreiben auf, dir die Kosten zu erstatten Frist 5 Werktage. Bei Verzug den Betrag im Dezember von der Miete absetzen.
Danke :D Ich kenn die Klausel und weiße meine Bekannten auch immer darauf hin.
Ich wohn zum Glück nicht mit ihnen im Haus und bin davon nicht betroffen.
Es ging um 68 Euro + den Aufwand den ich hatte. Die Klausel geht bis 75Euro. Ich hab es allerdings nicht eingesehen, da sie das ganze eigentlich von ihrem Handwerker machen wollte, da es aber zu lange gedauert hat, bin ich selbst los. Handwerker haette ja sicher weit ueber 100Euro gekostet.
Zudem mache ich immer wieder einiges selber, was eigentlich der Vermieter machen sollte. Badewanne ausbessern (Kit wurde gestellt), Rauchmelder selbst aufhaengen, und jetzt noch ein weiser Toilettenspuelkasten im beigen Bad. Irgendwann hab ich genug.
Bin oft genug entgegen gekommen und dann sowas.
Hab mich aber nun mit Ihnen geeinigt und sie bezahlen die Rechnung.