Wer zahlt bei fehlenden Sicherheitsschuhen?

6 Antworten

Auf dem Bau brauch man S3. Durtrittsfest mit Stahlkappe. Da haben deine Eltern Recht.

Der AG muß sie nicht nur Bezahlen, sondern Stellen.

Natürlich kannst Du selber welche kaufen und den AG die Rechnung geben. Wenn er dann nicht bezahlt, müsstest Du das Geld einklagen.

Ohne Sicherheitsschuhe bekommt der Chef ärger, wenn dir etwas passiert.

In den Kurs von der HK lassen sie dich ohne Sicherheitsschuhe erst gar-nicht rein.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-ausbilders.html

Textauszug:


Ausbildungsmittel und Arbeitskleidung

Die Ausbildung muss für den Azubi kostenlos sein. Alle Dinge, die der Lehrling für die Lehre und für die Prüfungen braucht, müssen vom Ausbildungsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt werden, also zum Beispiel Werkzeuge oder Werkstoffe, Übungsstücke und das Berichtsheft.


Die Arbeitskleidung muss vom Azubi bezahlt werden.

http://www.pattner-bloggt.de/wer-muss-sicherheitsschuhe-bezahlen/


Für die Bereitstellung und Finanzierung der Sicherheitsschuhe ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat zwar das Recht, die Anschaffung dem Arbeitnehmer aufzutragen, damit die Sicherheitsschuhe auch richtig
passen, doch der Arbeitgeber ist verpflichtet für die Kosten
aufzukommen. Außerdem muss er überprüfen, ob die Sicherheitsschuhe den Anforderungen entsprechen und auch getragen werden.



Wann müssen Sicherheitsschuhe getauscht oder erneuert werden?Wann müssen neue Arbeitsschuhe beschafft werden?


Hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Das hängt auch von der Arbeitsumgebung und der daraus resultierenden Abnutzung ab. Doch die Berufsgenossenschaft empfiehlt, die Arbeitsschuhe spätestens nach einem Jahr auszutauschen.


Hat der Arbeitnehmer  bei den Sicherheitsschuhen das Recht auf Ersatz?


Ja, allerdings nur wenn sie beschädigt und ungeeignet sind. Der Arbeitnehmer kann die Schuhe aber nochmals anschauen, bevor er dem Ersatz zustimmt. Doch gemäß §2 PSA-Benutzungsverordnung und nach Nr. 3.3.4 DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz (bisher:
BGR 191) muss der Arbeitgeber für Ersatz sorgen.

Lese Mal deinen eigenen Link bis zum Ende. Dann weist du selbst, dass dein letzter Satz totaler Müll ist!

@Jewi14

Ich war mit dem ergänzenden Text auch noch nicht fertig.

Oh, den noch viel entscheidenderen Teil hatte ich vergessen:

"

Für die persönliche Schutzkleidung - hier für Sicherheitsschuhe - kann nichts anderes gelten. Der Arbeitgeber hat diese Schuhe zur Verfügung zu stellen. Er muß sie auf seine Kosten anschaffen. Er kann nach § 619 BGB mit dem Arbeitnehmer keine Vereinbarung darüber treffen, daß dieser die Anschaffungskosten übernimmt oder sich daran beteiligt. Dies würde dem Zweck des § 618 Abs. 1 BGB zuwiderlaufen. Der größtmögliche Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer wäre nicht mehr sichergestellt. Die Norm würde in weiten Bereichen ihren Zweck sogar verfehlen. In vielen Fällen wäre ungeklärt, wer dafür einzutreten hat, daß persönliche Schutzkleidung nicht vorhanden ist oder nicht getragen wird.

"

Ich kopiere Dir mal die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 18.08.1982 - 5 AZR 493/8) hierzu rein, ja?

"Nach § 619 BGB können die dem Arbeitgeber nach § 618 BGB obliegenden Verpflichtungen nicht im voraus vertraglich aufgehoben oder beschränkt werden. Zu den in § 618 Abs. 1 BGB normierten Pflichten des Arbeitgebers gehört es, dem Arbeitnehmer die nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Dazu gehören im vorliegenden Fall Sicherheitsschuhe.

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II.

Die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmer sind Teil der allgemeinen Betriebskosten. Sie fallen dem Arbeitgeber als Betriebsinhaber zur Last (vgl. Urteil des Senats vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB, zu 2 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Herschel). Zu entscheiden ist aber darüber, ob und inwieweit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im voraus durch Einzelvertrag oder mit Hilfe einer Betriebsvereinbarung an den Kosten für die persönliche Schutzkleidung beteiligen darf.

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1.

In dem bereits erwähnten Urteil AP Nr. 17 zu § 618 BGB hat der Senat die Frage offengelassen, ob eine anteilige Belastung der Arbeitnehmer mit den Kosten für Schutzkleidung nach § 619 BGB unabdingbar ist oder ob eine Kostenbeteiligung möglich ist, falls ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist. Als mögliche eine Kostenbeteiligung rechtfertigende Gründe sind erwähnt die Ersparnis privater Arbeitskleidung, das Interesse des Arbeitgebers daran, daß der Arbeitnehmer die Sicherheitsschuhe pfleglich behandelt und schließlich der Erwerb von Eigentum an den Schuhen."

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Falls Du Fragen hast, kannst Du mich fragen, aber ich glaube, dass es sich von selbst erklärt. Dein Arbeitgeber muss sie zahlen.

Ja danke. Ich werd ihn mal drauf ansprechen. Hab halt angst vor anschiss

@Totenkreischer

Hab keine Angst, Du kannst ihn freundlich darauf hinweisen, dass dies unstreitige und ständige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist und dass Du - wäre dem nicht so und wärst Du kostentragungspflichtig- die Kosten natürlich übernehmen würdest. Unglaublich, wie dreist manche sind. Denken, sie können es mit den Azubis machen. Lass Dir das nicht gefallen.

@Totenkreischer

Du kannst deinen Chef darauf hinweisen, dass er mit seiner beruflichen Existenz spielt, wenn er die Unfallverhütungsvorschriften ignoriert.

Der Chef muss die natürlich bezahlen! Auf Baustellen sind die Pflicht. Es muss nicht zwingend S3 sein. S1 geht auch. S3 bietet hat zusätzlich Schutz gegen Nägel auf dem Boden und eindringen im Schuh.

Stahlkappen haben alle.